15 Monate Gefängnis Friesoyther fuhr betrunken und ohne Führerschein mit dem Auto
Ein 35-Jähriger aus Friesoythe ist zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Vorbestrafter fuhr ohne Fahrerlaubnis bei Rot über die Ampel und wurde geblitzt.
Friesoythe/Cloppenburg - Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in vier Fällen und Trunkenheit im Verkehr hat das Cloppenburger Amtsgericht einen 35 Jahre alten Mann aus Friesoythe zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Erst im August vorigen Jahres war der Angeklagte vom Amtsgericht in Papenburg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Damals war die Vollstreckung der Strafe allerdings noch einmal zur Bewährung ausgesetzt worden.
Damit stand der Angeklagte wegen der neuen Taten, die er nach dem Papenburger Urteil begangen hatte, bereits unter Bewährung. Das hat ihm nun eine Haftstrafe eingebracht, die er laut Cloppenburger Amtsgericht auch verbüßen muss. Der Friesoyther hatte sich unbelehrbar gezeigt. Obwohl er unter Bewährung wegen einer einschlägigen Tat stand, war er weiter mit seinem Auto unterwegs gewesen. In einigen Fällen auch noch alkoholisiert.
Rote Ampel missachtet
Den Feststellungen zufolge waren die Fahrten ohne Fahrerlaubnis gar nicht notwendig gewesen. So besuchte der Angeklagte Freunde in Oldenburg, holte seine Kinder ab, fuhr mit dem Auto zu einem Fast-Food-Restaurant. Und vorsichtig war der Angeklagte auch nicht. Er missachtete bei seinen Fahrten ohne Fahrerlaubnis rote Ampeln, wurde aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit sogar geblitzt. Da gab es nichts mehr zu leugnen.
Das Gericht wertete die hohe Rückfallgeschwindigkeit des Angeklagten strafverschärfend. Die zeige die Unbelehrbarkeit des Friesoythers. Der Angeklagte will durch eine Trennung von seiner Frau aus der Bahn geworfen worden sein. Seitdem will er auch vermehrt Alkohol getrunken haben. Heute soll der Friesoyther ein Alkoholproblem haben. Nach Überzeugung des Gerichtes hat er dieses Problem aber noch nicht hinreichend gelöst.
Es ist nun damit zu rechnen, dass der Angeklagte Berufung gegen das Cloppenburger Urteil einlegt. Dann müsste der Fall vor dem Oldenburger Landgericht als Berufungsinstanz neu aufgerollt werden. Sollte es bei dem Cloppenburger Urteil bleiben, müsste der Angeklagte auch mit dem Widerruf der Bewährung bezüglich des Papenburger Urteil rechnen.