Berlin Autofahrer aufgepasst: Diese Änderungen ab 2024 sollten Sie kennen
Führerschein, Kfz-Versicherung und E-Autos – im kommenden Jahr gibt es wieder einige Änderungen für Autofahrer: Welche Pflichten auf Sie zukommen und was Sie 2024 beachten sollten.
Laut „Auto Motor und Sport“ ist eine Erhöhung der Führerscheinkosten von elf Prozent vorgesehen und soll am 15. Dezember 2023 beschlossen sowie sofort wirksam werden. Infolgedessen würde die Gebühr für die theoretische Prüfung auf ungefähr 25 Euro ansteigen, und für die Praxis der Führerscheinklasse B auf etwa 130 Euro.
Vor allem aber steigen die Preise der Fahrstunden: Ein neuer Autoführerschein kostet inzwischen je nach Standort und Ausbildungsdauer bis zu 4500 Euro.
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Wie bereits 2023 wird der Austausch alter Führerscheine zu neuen verpflichtend. Bis zum 19. Januar 2024 müssen alle, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind, ihren alten Führerschein tauschen. Zeigt man bei einer Kontrolle noch immer den grauen oder rosafarbenen Papierführerschein, werden zehn Euro Verwarngeld fällig. Außerdem muss das neue Dokument nachgereicht werden.
Ein neuer Führerschein kostet 25 Euro. Er gilt 15 Jahre lang. Danach muss man ihn gegen ein neues Dokument umtauschen.
Momentan verhandelt die EU über die Änderung der Führerscheinrichtlinie. Es geht dabei um neue Gewichtsgrenzen für Inhaber der Klasse B sowie die Fahrtauglichkeit von Menschen über 70 Jahren. Möglicherweise wird die Reform bis Ende 2023 stattgefunden haben, beschlossen ist jedoch noch nichts.
Tanken wird nun auch durch die CO₂-Bepreisung fossiler Brennstoffe teurer. Mit dem 1. Januar 2024 tritt die nächste Stufe der CO₂-Steuer in Kraft, die bisher 30 Euro pro Tonne betragen hat und ab Januar bei 40 Euro liegen wird.
Für 2025 ist eine weitere Erhöhung der CO₂-Steuer auf 50 Euro pro Tonne vorgesehen. Benzin und Diesel wird laut des Außenhandelsverbands für Mineralöl und Energie um etwa drei Cent pro Liter teurer werden.
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Autofahrer, die im Jahr 2024 ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation vorstellen, erhalten nach einer erfolgreichen Prüfung eine blaue Plakette für ihr Kennzeichen.
Die nächste HU ist dann erst wieder im Jahr 2026 fällig. Diese Regelung gilt für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen. Für Neufahrzeuge in dieser Gewichtsklasse besteht eine Dreijahresfrist, und die Plakette ist mit der Ziffer „27“ gekennzeichnet und in Gelb gehalten.
Wessen Fahrzeug noch eine rosafarbene Plakette aufweist, sollte sich beeilen, da die HU bereits im Jahr 2023 abgelaufen ist.
Eine geringfügige, jedoch potenziell kostspielige Änderung betrifft ab Oktober 2024 Winterreifen. Unter winterlichen Bedingungen sind fortan ausschließlich Reifen mit dem „Alpine-Symbol“ (Berg und Schneeflocke) oder Ganzjahresreifen mit diesem Symbol erlaubt.
Reifen mit der „M+S“-Kennzeichnung, deren Produktion seit 2018 eingestellt wurde, dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden. Allerdings bleiben Reifen, die beide Symbole tragen, weiterhin zulässig.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro und einem Punkt in Flensburg für den Fahrer geahndet werden, während der Fahrzeughalter mit einem Bußgeld von 75 Euro und ebenfalls einem Punkt belangt werden kann.
Mit Beginn des kommenden Jahres gibt es in Deutschland Veränderungen in Bezug auf die finanzielle Unterstützung für Käufer von Elektroautos. Die Preisobergrenze für förderfähige Elektrofahrzeuge wird gesenkt und sowohl die staatliche Förderung als auch der Beitrag der Automobilindustrie zu dieser Förderung werden verringert.
Ab 2024 erhalten nur Elektroautos, deren Nettokosten maximal 45.000 Euro betragen, finanzielle Unterstützung. Zudem sinkt der Zuschuss. Er beträgt dann nicht mehr 6750 Euro, sondern nur noch 4500 Euro.
Dabei steuert der Staat 3000 Euro bei, während der Autohersteller 1500 Euro trägt. Plug-in-Hybride werden, wie schon 2023, auch 2024 nicht mehr gefördert.
Die KfW-Förderung für Photovoltaikanlagen wurde im September 2023 nach nur wenigen Stunden eingestellt. Besitzer eines E-Autos konnten bis zu 10.200 Euro Zuschuss erhalten, wenn sie eine Solaranlage auf ihrem Eigenheim installierten und diese zur Stromladung des Fahrzeugs nutzten. Aufgrund des starken Ansturms war der Fördertopf von 300 Millionen Euro rasch erschöpft. Die Förderbank KfW plant, das Programm 2024 mit 200 Millionen Euro erneut aufzulegen – der genaue Zeitpunkt ist jedoch noch unbekannt.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten die Halter von etwa 13 Millionen Autos in Deutschland eine neue Typklasse. Rund 7,4 Millionen Fahrzeuge werden im Vergleich zum Vorjahr höher eingestuft, während für etwa 5,4 Millionen Autos niedrigere Einstufungen gelten. Etwa 70 Prozent der Fahrzeuge (rund 29,4 Millionen) behalten ihre Typklasse vom Vorjahr bei.
Diese Änderung der Klassen kann zu verschiedenen Versicherungsbeiträgen führen, ist jedoch nicht automatisch mit höheren oder niedrigeren Versicherungsprämien verbunden. Der Wohnsitz des Fahrzeughalters spielt ebenfalls eine Rolle, da die Schadensbilanz des Zulassungsbezirks in den Regionalklassen reflektiert wird. Bestehende Verträge unterliegen in der Regel zum 1. Januar 2024 den Veränderungen durch die neuen Typklassen, während diese für neue Verträge sofort gelten können.
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Die Zuordnung zu den einzelnen Typklassen basiert auf den Schäden und Reparaturkosten, die durch ein bestimmtes Automodell verursacht werden. Fahrzeuge mit geringen Schäden fallen in eine niedrige Klasse, während eine Hochstufung erfolgt, wenn hohe oder häufige Schäden und Leistungen der Versicherungen verzeichnet werden.
Der Event Data Recorder (EDR) ist ein in Fahrzeugen eingebautes Gerät, das dazu dient, Daten aufzuzeichnen. Ähnlich einer Blackbox in Flugzeugen ermöglicht der EDR nach einem Unfall die Auswertung gesammelter Daten. Die Aufzeichnung erfolgt ausschließlich bei einem Unfall und beschränkt sich auf einen kurzen Zeitraum von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Zusammenstoß.
Diese Daten können nützlich sein, um Unfallereignisse zu rekonstruieren oder die Sicherheitsmerkmale von Fahrzeugen weiter zu verbessern. Ab Juli 2024 wird der Einbau des Event Data Recorders für alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw) und N1 (Nutzfahrzeuge bis 3,5 t) verpflichtend sein.
Ab dem 7. Juli 2024 werden auch verschiedene Fahrerassistenzsysteme verbindlich für neu zugelassene Fahrzeuge, um die Sicherheit beim Fahren zu verbessern. Zu diesen gehören unter anderem:
Der Einbau der Wegfahrsperre selbst ist laut Angaben des ADAC jedoch nicht zwingend erforderlich.
Vor dem Inkrafttreten der Euro-7-Norm hat die EU-Kommission eine Aktualisierung der Abgasnorm Euro 6 eingeführt, bekannt als Euro 6e. Diese wird ab dem 1. September 2024 für alle Erstzulassungen verbindlich und sieht eine erneute Anpassung der Messunsicherheit für RDE-Messungen vor.
Fahrzeuge, die dieser Abgasnorm entsprechen, können bis zum 31. Dezember 2025 neu zugelassen werden. Die Zulassungsdokumente für Pkw, die diese Anforderungen erfüllen, tragen den Eintrag „Euro 6e“ mit der Emissionsschlüsselnummer „36EA“. Fahrzeuge mit der bisherigen Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM können noch bis zum 31. August 2024 neu zugelassen werden.
Voraussichtlich ab Anfang 2024 wird der Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz in Kraft treten. Damit können deutsche Verkehrssünder in der Schweiz schneller zur Rechenschaft gezogen werden, und vice versa. Die Voraussetzung hierfür ist, dass das Bußgeld einschließlich der Verfahrenskosten die Bagatellgrenze von 70 Euro in Deutschland beziehungsweise 80 Schweizer Franken in der Schweiz überschreitet.
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In Italien sollen die Bußgelder für bestimmte Verkehrsverstöße deutlich erhöht werden. Dies ist auf die stark gestiegenen Unfallzahlen auf den italienischen Straßen zurückzuführen. Insbesondere sollen Ablenkung, Nutzung des Handys während der Fahrt und Alkoholkonsum am Steuer strenger geahndet werden.
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