Häusliche Gewalt im Saterland  Saterländer wegen sexistischer Beleidigung verurteilt

| 11.12.2023 16:41 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Amtsgericht in Cloppenburg verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe. Foto: Höffmann
Das Amtsgericht in Cloppenburg verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe. Foto: Höffmann
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Ein Mann aus dem Saterland ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er soll seine ehemalige Lebensgefährtin übelst sexistisch beleidigt haben. Zudem wurde ihm Sachbeschädigung vorgeworfen.

Saterland/Cloppenburg - Eine häusliche Gewalt wird für einen 51 Jahre alten Mann aus dem Saterland richtig teuer. Das Cloppenburger Amtsgericht hat den Angeklagten nicht nur wegen Beleidigung und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 2500 Euro verurteilt. Er muss auch den Sachschaden bezahlen, den er im Zuge der häuslichen Gewalt im Sommer 2023 angerichtet hatte.

Geschädigt ist die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten. Die Frau und der Angeklagte sollen einst ein zufriedenes Paar gewesen sein. Doch dann kippte die Stimmung. Im Sommer dieses Jahres hatte der Angeklagte die ehemalige Lebensgefährtin übelst sexistisch beleidigt. Damit nicht genug. Den Feststellungen zufolge zerstach der 51-Jährige nach den Beleidigungen die Reifen am Fahrzeug der Frau und zerschlug die Windschutzscheibe am Auto.

Ehemalige Lebensgefährtin musste nicht vor Gericht aussagen

Nach dem Gewaltschutzgesetz hatte die Frau dann erwirkt, dass sich der Angeklagte ihr nicht mehr nähern darf. Dann hatte sie sich endgültig getrennt. Der Angeklagte ist vorbestraft. Deswegen hatte die Vorsitzende Richterin dem 51-Jährigen mit auf den Weg gegeben, dass er das nächste Mal mit einer Gefängnisstrafe rechnen müsse, falls er seine ehemalige Lebensgefährtin nicht in Ruhe lasse.

Der Angeklagte gelobte Besserung. Er werde nunmehr die Ruhe geben, erklärte er. Im Verfahren hat der Saterländer die Vorwürfe eingeräumt. Eigentlich sollte noch die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten in dem Verfahren als Zeugin aussagen. Doch aufgrund des Geständnisses, das dem Angeklagten zugutekam, sah das Gericht von der Vernehmung der Frau ab.

Die Vorsitzende hatte sich aber zuvor vergewissert, ob der Angeklagte wirklich die Ruhe gibt und den angerichteten Schaden am Auto der Frau begleicht. Die Zeugin konnte das bestätigen. So blieb es am Ende bei einer Geldstrafe und der Verpflichtung, weiterhin den Schaden wieder gutzumachen.

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