Auricherin wollte Auto zulassen 22-Jährige betrogen – sie kaufte ein gestohlenes Auto

| | 28.11.2023 13:54 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Symbolfoto: lassedesignen/Fotolia
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Symbolfoto: lassedesignen/Fotolia
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Die junge Auricherin hatte den Wagen von einem noch unbekannten Betrüger aus Nordrhein-Westfalen gekauft. An der Zulassungsstelle in Aurich fiel der Betrug auf.

Aurich - Für eine junge Auricherin muss es ein Schock gewesen sein. Die 22-Jährige wollte ein gerade gekauftes, gebrauchtes Auto bei der Zulassungsstelle in Aurich anmelden – doch es stellte sich heraus, dass sie Opfer eines Betrügers geworden war.

Aber der Reihe nach: Zu dem Vorfall war es am Montag gegen 11.45 Uhr gekommen. Nach Darstellung der Polizei legte die 22-Jährige für einen Audi A 1 sowohl einen Fahrzeugschein als auch den Fahrzeugbrief vor. Eine Mitarbeiterin der Zulassungsstelle prüfte die Dokumente und hatte den Verdacht, dass es sich um eine Fälschung handeln könnte.

Rund 14.500 Euro Schaden

Dieser Verdacht bestätigte sich später – und noch mehr: Das Auto war in Belgien als gestohlen gemeldet worden. Die Blanko-Fahrzeugpapiere stammen aus einem Einbruch in eine Zulassungsstelle in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022, wie ein Sprecher der Polizei sagte.

Erste Ermittlungen der Polizei ergaben, dass die 22-Jährige auf einen noch unbekannten Betrüger aus Nordrhein-Westfalen hereingefallen war. Dieser hatte das Auto laut Polizei unter falscher Identität verkauft. „Der Wagen wurde inzwischen von der Polizei auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt“, so der Sprecher. Der Schaden: rund 14.500 Euro. Mehrere Verfahren wurden eingeleitet – wegen Autodiebstahls, Urkundenfälschung und Betrugs.

Personalausweis prüfen

Im Zusammenhang mit dem Vorfall rät die Polizeiinspektion Aurich/Wittmund dazu, „sich bei Privatkäufen stets den Personalausweis des Verkäufers zeigen zu lassen und diesen auf Echtheit zu überprüfen“. Wie das geht, welche Sicherheitsmerkmale es gibt, sei hier nachlesbar.

„Außerdem sollten Käufer stets misstrauisch werden, wenn der Auto(ver-)kauf nicht an der Anschrift des Verkäufers erfolgen soll“, schreibt die Polizei. Dies könne ein Indiz dafür sein, dass der Verkäufer seine Identität verschleiern wolle. „Kaufpreiszahlungen sollten idealerweise auf ein inländisches Bankkonto des Verkäufers erfolgen“, so die Polizei weiter.

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