Prozess in Leer Möbelhausbetreiber wegen Betrugs vor Gericht
Kunden hatten Küchen bestellt und nie erhalten. Ihre Anzahlungen bekamen sie nicht zurück, das Geschäft hatte Insolvenz angemeldet. Nun stand der Unternehmer aus dem Landkreis Leer vor Gericht.
Leer - Wegen Betruges musste sich der Betreiber eines Möbelgeschäftes im Landkreis Leer am Dienstag vor dem Leeraner Amtsgericht verantworten. Gemäß Anklage der Staatsanwaltschaft hatte sich der 54-Jährige in der Zeit vom 13. Oktober 2020 bis zum 26. November 2020 in acht Fällen 50 Prozent der Kaufsumme für Küchenbestellungen geben lassen, zur Auslieferung und Montage der Küchen war es jedoch nie gekommen. Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass eine Strafverschärfung wegen gewerbsmäßigen Betruges in Betracht komme. Den Betroffenen sei ein finanzieller Schaden von insgesamt 50.850 Euro entstanden.
Der Rechtsanwalt des Angeklagten wies zunächst den Betrugsvorwurf zurück und bat das Gericht um Einstellung des Verfahrens. Alle Küchen seien in der Zeit von Mai 2020 bis Dezember 2020 in dem Möbelgeschäft im ersten Coronajahr bestellt worden. Mit dem Lockdown bis 2021 kam es aufgrund von Kontaktverboten zu zahlreichen Ladenschließungen im Einzelhandel. Auch die Auslieferungen von Bestellungen waren nicht möglich. Es kam zwar in allen Fällen zu einem Vertragsabschluss, jedoch wurden die Kunden auf eine spätere Auslieferung nebst Montage verwiesen. Trotz guter Umsatzzahlen im Jahr 2019 führte der zweite Lockdown schließlich zum „Genickbruch“ für das Möbelgeschäft. Sozialversicherungsbeiträge konnten ebenfalls nicht mehr entrichtet werden. Trotz guter Hoffnung musste der Betrieb einen Insolvenzantrag zum Ende des Jahres 2020 stellen.
Inhaber tut Insolvenz des Geschäfts leid
Seit der Insolvenzeröffnung konnte der Betrieb nicht mehr eigenständig handeln. Die Kompetenz für Geldtransfers lag beim Insolvenzverwalter. Die Anzahlungen der Küchenbesteller waren nicht mehr zurückzahlbar. Der Rechtsanwalt betonte, dass dem Angeklagten die Insolvenz seines Betriebes durch die damals verschärfte Corona-Lage sehr leid tue. Eine Betrugsabsicht, so der Rechtsanwalt, würde man seinem Mandanten nicht unterstellen können, da zum Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse eine Liquidität der Möbelfirma gegeben war.
Es kamen die Zeugen, die, je nach Kaufpreis, Vorauszahlungen zwischen 5000 und 10.000 Euro geleistet und nicht zurückerhalten hatten, zu Wort. Alle hatten, nachdem sie feststellten, dass „etwas schief läuft“, Anzeige bei der Polizei erstattet. Die damaligen Kunden waren durch Werbeanzeigen mit günstigen Küchenpreisen auf das Möbelgeschäft aufmerksam geworden. Man habe sich zunächst über die vom Angeklagten gewünschte Anzahlung gewundert, diese jedoch bei den kalkulierten und günstigen Kaufpreisen nicht hinterfragt. Auch der vom Angeklagten angeblich bestellte Subunternehmer für das Ausmessen der Küchen erschien nicht mehr.
Nach einigen Vertröstungen sei das Möbelgeschäft schließlich nicht mehr erreichbar gewesen. Da Küchen für Neubauten nicht geliefert wurden, blieben die Räume der Geschädigten viele Monate leer. Erst mit der Einsicht, dass es wohl nicht mehr zum Einbau der Küchen komme, wurde für Ersatz bei anderen Firmen gesorgt. Da das Gericht weitere Zeugen aus dem Umfeld des Geschäftes anhören möchte, wurde ein weitere Verhandlungstermin für den Dezember anberaumt.