Nachbarn genervt  Hühnerstreit endet vor Gericht

Julia Mausch
|
Von Julia Mausch
| 17.11.2023 19:13 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Krähende Hähne sind nicht jedermanns Sache. Symbolfoto: Bockwoldt/dpa
Krähende Hähne sind nicht jedermanns Sache. Symbolfoto: Bockwoldt/dpa
Artikel teilen:

Weil seine krähenden Hähne die Nachbarn nerven, wollte die Stadt Lingen einem Geflügelhalter den Riegel vorschieben. Das ist nur teilweise gelungen.

Lingen - Seit Jahren gibt es im Lingener Ortsteil Holthausen-Biene Streit um 20 Hennen und mehrere Hähne. Jeden Tag ab vier Uhr morgens wecken die Tiere die Nachbarn des Geflügelhalters und halten sie wach. Die Stadt Lingen hoffte auf eine einvernehmliche Lösung – allerdings vergeblich. Züchter Daniel Wintering ließ sich auf keinen Kompromiss ein.

Im August 2023 griff die Stadtverwaltung dann durch und schickte Wintering eine Verfügung mit einer Nutzungsuntersagung, die bedeutet, dass er die Hühner und Hähne vom Gelände schaffen muss. Außerdem gab es eine Rückbauverfügung für die Geflügelställe – denn für die insgesamt vier Ställe hatte Wintering keine Baugenehmigung. Als Frist wurden ihm vier Wochen eingeräumt.

Keine Baugenehmigung

Doch darauf wollte sich der Geflügelhalter nicht einlassen. Er hat Widerspruch beim Verwaltungsgericht Osnabrück eingelegt. Am 11. September 2023 hat Wintering einen Antrag bei Gericht auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt – und damit nun in Teilen Erfolg gehabt. Denn laut Verwaltungsgericht ist bei zwei der vier Gebäude gar keine Baugenehmigung erforderlich, da sie kleiner als 20 Quadratmeter sind.

Anders sieht das bei zwei weiteren Gebäuden aus, die größer als 20 Quadratmeter sind und keine Baugenehmigung haben. Sie sind laut Gericht illegal und die Nutzungsuntersagung ist nicht unverhältnismäßig. Eine Hühnerhaltung als Hobby sei kein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich.

Was wird aus den Hühnern?

Eben davon war Wintering jahrelang ausgegangen, schließlich gab es die ersten Hühnerställe bereits bevor die Häuser in der Nachbarschaft gebaut wurden. Aber: Laut Gericht habe das Krähen der Hähne wiederholt zu Beschwerden der Nachbarn über Lärmbelästigungen geführt.

Sollte diese Gerichtsentscheidung nicht angefochten werden, können zwei der vier Ställe von Geflügelhalter Wintering stehen bleiben. Für die beiden anderen kann er eine nachträgliche Genehmigung bei der Stadt Lingen beantragen. Im Zuge dieses Antragsverfahrens müsste die Verwaltung dann auch die Frage der Zumutbarkeit von krähenden Hähnen in Wohnsiedlungen prüfen.

Ähnliche Artikel