Berlin  Neues Gesetz zu Nachnamen: Wie Kinder davon profitieren sollen

Leonie Heinrichs
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Von Leonie Heinrichs
| 16.11.2023 13:16 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die Wahl des Nachnamens soll mit dem neuen Gesetz flexibler werden. Foto: dpa/Lino Mirgeler
Die Wahl des Nachnamens soll mit dem neuen Gesetz flexibler werden. Foto: dpa/Lino Mirgeler
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Der Bundestag berät am Donnerstag das erste Mal über den neuen Gesetzesentwurf zur Änderung des Nachnamens. Von den geplanten Neuerungen sollen auch Kinder profitieren.

Am 1. Mai 2025 soll es soweit sein: Die Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts soll in Kraft treten. Das neue Gesetz verspricht eine größere Freiheit bei Nachnamen: Doppelnamen mit und ohne Bindestrich, eine erleichterte Namensänderung sowie traditionelle Nachnamen.

Bisher mussten Ehepaare sich entscheiden, welcher Nachname als Familienname geführt werden soll. Ein Doppelname für beide Partner ist laut geltendem Gesetz nicht möglich. Bisher gilt, dass nur einer einen Doppelnamen tragen kann. Auch Kinder können nur einen Nachnamen tragen, nämlich den Familiennamen. Ein Doppelname ist auch hier nicht möglich.

Nach einer Scheidungen behalten Kinder ihren Geburtsnamen bei, auch wenn das Elternteil, bei dem sie hauptsächlich leben, einen anderen Nachnamen trägt. 

Kinder, die den Familiennamen eines Stiefelternteils annehmen, können ihren neuen Nachnamen im Falle einer Scheidung nicht ablegen. Dies führt dazu, dass geschiedene Eltern ihren Nachnamen neu bestimmten können, ihre Kinder jedoch nicht. Für diese ist das nur mithilfe einer Namensänderung möglich, die nur in Ausnahmefällen bewilligt wird. 

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt es, dass das geltende Namensrecht den vielfältigen Bedürfnissen und Lebensrealitäten von Familien nicht mehr gerecht werde. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) initiierte daraufhin eine Gesetzesänderung, die großen Zuspruch erhielt.

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Folgende Änderungen sind in Planung:

Für Kinder bedeutet dies, dass sie auch dann einen Doppelnamen annehmen können, wenn ihre Eltern nicht verheiratet sind oder diese selbst keinen Doppelnamen tragen.

Des Weiteren wird die Änderung des Geburtsnamens im Erwachsenenalter erleichtert. Voraussetzung ist die Nutzung der Namen der Eltern. Daraus kann ein Doppelname entstehen, möglich ist auch der Wechsel hin zum Nachnamen des anderen Elternteils.

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