Bundestagsabgeordneter zur Flüchtlingspolitik „Angriff auf die zivile Seenotrettung“ – Leeraner übt Kritik
Ein brisanter Absatz im neuen Gesetzentwurf zu Schleusung sorgt für große Verunsicherung bei zivilen Seenotrettern. Drohen ihnen künftig auch in Deutschland harte Strafen?
Berlin/Leer - Die zivilen Seenotretter sehen ihre Arbeit durch die Ampel gefährdet. Denn laut deren Gesetzentwurf zu irregulärer Migration könnten ehrenamtliche Helfer im Mittelmeer, etwa von Sea-Watch oder Sea-Eye, künftig so kriminalisiert werden wie gewerbsmäßige Schleuser. „Wenn diese Gesetzesänderung so beschlossen würde, wäre es ein Angriff auf die zivile Seenotrettung und damit auf diejenigen, die Flüchtende jeden Tag vor dem Ertrinken retten“, kritisiert der Leeraner Bundestagsabgeordnete Julian Pahlke.
Maximale Verunsicherung
Ein Kommentar vor Petra Herterich
Der verschärfte Gesetzentwurf zur irregulären Migration aus dem Haus der Bundesinnenministerin sorgt für maximale Verunsicherung unter den zivilen Seenotrettern. Das ist vermutlich auch so gewollt. Organisationen wie Sea-Watch oder Sea-Eye sind vielen EU-Staaten längst ein Dorn im Auge – allen voran Italien oder auch Griechenland, wo sich freiwillige Seenotretter sogar vor Gericht verantworten müssen. Die couragierten Retter im Mittelmeer geraten immer mehr unter Druck. Es kann aber doch nicht die Lösung des Flüchtlingsproblems sein, Menschen einfach ertrinken zu lassen. Dass das Mittelmeer zum Massengrab verkommt, ist ja leider nichts Neues mehr – abgeschreckt hat das aber wohl bisher kaum einen Flüchtling. Denn das, wovor er flieht, bedeutet am Ende allzu oft auch nur seinen Tod. Hunger, Durst, Folter, Krieg: Kein Wunder, dass sich die Menschen auf Seelenverkäufern hinaus aufs Mittelmeer Richtung gelobtes Europa aufmachen. Wer wollte es ihnen verdenken? Menschen vor dem Ertrinken zu retten, sollte selbstverständlich und nicht strafbar sein. Jede auch nur ansatzweise Kriminalisierung ziviler Seenotretter verbietet sich schon aus moralischen Gründen. So viel Anstand sollten wir uns in Europa und gerade in Deutschland doch wohl noch bewahren können.
„Eine Bedrohungslage gegenüber zivilen Seenotrettungsorganisationen zu schaffen, ist völlig unangemessen“, findet der Grünen-Politiker, der selbst mehrmals bei zivilen Seenotrettungsmissionen im Mittelmeer im Einsatz war – zuletzt als erster Bundestagsabgeordneter drei Wochen im vergangenen Sommer.
Grund für die Aufregung ist Paragraf 96 des Aufenthaltgesetzes, der das Einschleusen von Ausländern regelt und von der Ampel-Koalition angepasst werden soll. Bislang kriminalisierte Deutschland hier nur Personen, die Menschen gegen Geld nach Europa bringen – also etwa Schleuser. Laut „Süddeutscher Zeitung“ macht sich laut dem Entwurf aus dem Bundesinnenministerium von Nancy Faeser (SPD) nun aber auch strafbar, wer Ausländern hilft, ohne Visum in die EU einzureisen, und zwar „wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern“ – auch ohne Geld.
Pahlke fordert: Verschärfung zurücknehmen
Nach Einschätzung von Gorden Isler, Vorsitzender der Organisation Sea-Eye, würde der Inhalt des Entwurfs die Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung ermöglichen. „Denn der Vorschlag sieht vor, dass in Zukunft kein finanzieller Vorteil gegeben sein soll, um eine Strafbarkeit zu begründen. Eine Ausnahme für Seenotrettungsorganisationen ist nicht vorgesehen.“
Isler sagte weiter, auch Reedereien könnten in rechtliche Unsicherheiten gebracht werden, da sie ebenfalls keinen finanziellen Vorteil dadurch hätten, Menschen in Seenot zu retten. „Wir fordern, dass dieser Vorschlag verworfen wird und dass sich die demokratischen Abgeordneten des Bundestags jetzt eindeutig zur Seenotrettung positionieren.“
Der Berliner Rechtsanwalt David Werdermann, der für die Organisation Gesellschaft für Freiheitsrechte arbeitet, sagt in der „Süddeutschen Zeitung“: „Die Bundesregierung setzt hier Seenotrettungsorganisationen der Gefahr aus, nicht nur in Italien, sondern auch in Deutschland kriminalisiert zu werden.“ Das könne die Arbeit der Seenotretter-Vereine, die zu einem großen Teil in Deutschland sitzen, stark behindern, meint der Jurist.
Das sieht auch Julian Pahlke so: „Ich erwarte von Ministerin Faeser, diese Verschärfung zurückzunehmen. Ein Angriff auf Retterinnen und Retter ist inakzeptabel“, sagt er. Die mögliche Strafverfolgung stehe auch „im Widerspruch zur UN-Deklaration zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die genau diejenigen schützt, die sich für Grundrechte einsetzen.“
Bundesinnenministerium: Seenotrettung nicht strafbar
Laut der Deutschen Presse-Agentur teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums inzwischen auf Nachfrage mit, es sei nicht zutreffend, dass die zur Rettung von Menschenleben erfolgende Tätigkeit von privaten Seenotrettern künftig durch eine etwaige Strafbarkeit erschwert werden solle. „Derartige Handlungen sind als gerechtfertigt anzusehen, um Gefahren für Leib und Leben abzuwenden.“ Auf den Wortlaut des Entwurfs ging er nicht ein.
Das Kabinett verabschiedete den Gesetzentwurf bereits im Oktober. Der Bundestag muss noch darüber entscheiden. Ebenfalls im Oktober war bekannt geworden, dass das Auswärtige Amt auch in den nächsten Jahren eine finanzielle Unterstützung der Seenotrettung von Flüchtlingen im Mittelmeer plant. Kanzler Olaf Scholz (SPD) hatte sich von der Finanzierung distanziert. Im Sommer hatte sich Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni in einem Brief bei ihm über die Finanzierung der Seenotrettung beschwert.
Für Julian Pahlke ist aber klar: „Im Koalitionsvertrag gibt es eine klare Zielrichtung, die zivile Seenotrettung zu unterstützen. Dazu gehört auch eine finanzielle Unterstützung. Das ist ein elementarer Schritt zur Rettung von Menschenleben und der Aufrechterhaltung von Grundrechten. An den Koalitionsvertrag ist die gesamte Bundesregierung, auch Olaf Scholz, gebunden.“
Mit Material von DPA