Hamburg 300.000 Euro geklaut? Rechtlicher Betreuer in Münster soll sich an seinen Klienten bereichert haben
Ein ehemaliger Bankier soll die Ersparnisse von dementen Patienten, die er vertreten hat veruntreut haben. Vor dem Landgericht Münster muss er sich nun deswegen verantworten. Trotz seines Geständnisses bleiben viele Fragen offen. Es geht um Häuser in Thailand und Millionenbeiträge, die von Spielbanken abgehoben wurden.
Vor Gericht zeigte der Angeklagte sich zu Beginn geständig und den Tränen nah. Er leide an Spielsucht und habe wegen seiner Angewohnheit in Online-Casinos Roulette zu spielen, immer wieder „Liquiditätsschwierigkeiten“ gehabt. Um diese zu stopfen, habe er sich das Geld bei seinen Klienten „geliehen“. Mit dem Geld habe er weitergespielt, um die Schulden zurückzuzahlen. Wie er als ehemaliger Bankier wissen sollte, ein aussichtsloser Plan, denn bei Casino-Spielen gewinnt auf lange Sicht nur die Bank.
„Ich habe die Realität lange nicht erkannt und sogar verkannt“, erklärte der Angeklagte. Zudem habe er eine seiner Immobilien verkaufen wollen, um seine Schulden zurückzuzahlen. Das sei wegen seiner U-Haft jedoch nicht möglich gewesen.
Der rechtliche Betreuer muss sich vor dem Amtsgericht Münster wegen Untreue verantworten. Insgesamt bis zu 300.000 Euro soll der 72-Jährige über Jahre hinweg von den Menschen, die er betreut hat, veruntreut haben. So soll der Mann immer wieder kleinere Beträge vom Konto mehrerer Klienten abgehoben haben. So habe er vierstellige Summen von den Bankkonten mehrerer Klienten abgehoben. Zudem habe er Edelmetalle im Wert von über 100.000 Euro entwendet. Darunter Münzen und Barren aus Gold, Silber und Kupfer. Einer weiteren Frau habe er, ohne einen Vertrag mit ihr zu schließen, 50.000 Euro für „Maklerdienste“ abgeknöpft, weil er beim Verkauf ihres Hauses behilflich war. Des Weiteren soll er 30.000 Euro von ihrem Konto abgehoben haben.
Seine Klienten haben das ganze nicht wirklich bemerkt. Ein rechtlicher Betreuer wird in Deutschland von einem Gericht verordnet, wenn Volljährige nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Meist weil sie unter Demenz leiden. Der Angeklagte galt in Münster als einer der fähigeren Vertreter der Branche und genoss einen exzellenten Ruf. Dieser wird durch das Verfahren nun in Zweifel gezogen.
Das Geld habe er dabei zuerst auf ein „rein technisches Konto“ im Namen seiner Tochter überwiesen und dann sofort weiter an das belgische Konto eines Herrn C., der selbst spielsüchtig gewesen ist, aber für den Angeklagten Wetten platziert habe. Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind so insgesamt 250.000 Euro geflossen.
Die Taten stritt der Angeklagte nicht ab, doch an der Reue mangelte es, was zur Frustration bei seinem Verteidiger und dem Richter führte. Sowohl von seinem Anwalt, als auch vom Gericht wurde er mehrfach darauf hingewiesen, dass ein Geständnis nur strafmildernd wirkt, wenn der Angeklagte Reue zeigt. Davon war keine Spur. Er habe sich das Geld nur geliehen. Seine Klienten seien allesamt finanziell abgesichert gewesen. Auch weil sie in ihren Pflegeheimen sehr sparsam von wenigen hundert Euro im Monat gelebt hätten, auf die sie über ein Taschengeldkonto, das Ende des Monats automatisch aufgefüllt wird, zugreifen konnten.
Mit einer Geschädigten habe er abgesprochen, dass er sich von ihr Geld leihen würde. Wegen ihrer fortgeschrittenen Demenz sei es jedoch möglich, dass sie sich nicht mehr an das Gespräch erinnere. Ein Polizist, der als Zeuge geladen war, sagte aus, die Dame sei nicht mehr in der Lage gewesen, Gespräche zu führen und könne nur noch „teilnahmslos in der Ecke stehen“.
Eine Vollmacht, die sie dem Angeklagten ausgestellt hatte, erkannte sie nur an ihrer Unterschrift wieder. Auch die meist zweistelligen Beträge, die sie pro Monat von ihrem Taschengeldkonto nutzte, mussten über Kontoauszüge rekonstruiert werden. Von ihrer finanziellen Situation hatte die demente Frau keine Vorstellungen.
Das Geld, das der Angeklagte von ihrem Konto abhob, habe er in bar in ihrer Akte „thesauriert“, also eingelagert, und später verwendet, um seine „Liquiditätsprobleme“ zu beheben. Da er geplant hatte, das Geld „kurzfristig zurückzuzahlen“, habe der Ex-Bankier darin keine Bereicherung gesehen. Die Edelmetallbarren, die aus der Wohnung einer Geschädigten verschwanden, habe er auf Bitten ihrer Kinder zu Geld machen sollen.
An den Namen der Kinder erinnerte sich der Angeklagte vor Gericht jedoch nicht, obwohl er angab, sie seit Jahrzehnten zu kennen. So fand er für jede, der ihm vorgeworfenen Tatbestände eine Entschuldigung, von denen jedoch keine das Gericht zu überzeugen schien.
Trotz seines Geständnisses bleiben jedoch eine Menge Fragen offen. Warum ließ der spielsüchtige Ex-Bankier den Spielsüchtigen C. für sich spielen? Warum haben die beiden Emails über eine Thailandreise ausgetauscht? Diese wurden während des ersten Verhandlungstages verlesen. Der Inhalt: Ein Kostenvoranschlag aus der Feder von C. über 5300 Euro. Dort vorgesehen war der Bau eines Hauses und eine Reise von dort ins vietnamesische Ho-Chi-Minh-Stadt.
Auf letzterer wurden er und zwei Reisebegleiter anscheinend festgehalten und fragten den Angeklagten nach einer Geldzahlung über 2000 Euro, „sonst lassen die uns nicht gehen“. Zudem sorgten 1,5 Millionen Euro, die bar von einer Spielbank in Siegburg abgehoben wurden, für Fragen. Schließlich hatte der Angeklagte angegeben, ausschließlich in Online-Casinos gespielt zu haben.
Diese und viele weitere Fragen sollen im Laufe der weiteren Verhandlung geklärt werden. Drei Termine sind noch angesetzt, ein Urteil wird am 16. November erwartet. Als Höchststrafe drohen dem Angeklagten fünf Jahre Gefängnis.