Schwerin 16-Jährige vor Gericht: Hat sie eine Mitpatientin in einer Schweriner Klinik angezündet?
Im April dieses Jahres kam es in einer Schweriner Klinik zum Ausbruch eines Feuers. Zunächst ging die Polizei von einem Unglücksfall aus. Nun jedoch die Wende: Ein 16-jähriges Mädchen muss sich ab Mittwoch wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten.
In der ersten Meldung der Polizei schien es sich bei einem Brand in der geschlossenen Kinder- und Jugendpsychiatrie des Klinikums in Schwerin im April dieses Jahres, bei dem ein Mädchen schwer verletzt wurde, um einen Unglücksfall zu handeln. Inzwischen ergaben die Ermittlungen der Kriminalpolizei jedoch, dass vermutlich eine Straftat Grund des Feuers war. Von Mittwoch, 8. November, an muss sich eine damals 16 Jahre alte Patientin wegen versuchten Mordes vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, in der Nacht zum 21. April das Bett und den Kopf einer schlafenden 15 Jahre alte Mitpatientin mit Nagellackentferner übergossen und angezündet zu haben. Das Opfer erlitt schwerste Verbrennungen und musste intensivmedizinisch in einer Spezialklinik behandelt werden, wie das Landgericht mitteilte. Gegen vier Uhr löste die Brandmelde-Anlage in dem Patientenzimmer Alarm aus. Als die Feuerwehr eintraf, hatten 21 Kinder und Jugendliche und vier Betreuerinnen und Betreuer die Station schon verlassen. Außer dem 15-jährigen Mädchen war auch ein Pfleger verletzt. Er hatte versucht, das Feuer zu löschen.
Über die Hintergründe des Falls wird die Öffentlichkeit kaum etwas erfahren. Der Prozess findet vor der Jugendstrafkammer unter der Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil es sich bei der Angeklagten um eine Jugendliche handelt. Die Staatsanwaltschaft wirft der 16-Jährigen offenbar Heimtücke vor, da die 15-Jährige schlief und sich gegen den Angriff nicht wehren konnte. Heimtücke eines Täters ist ein Merkmal, dass einen Mord von einem Totschlag unterscheiden kann.
Im Jugendstrafrecht können für einen versuchten Mord höchstens zehn Jahre Gefängnis verhängt werden. Das Gericht wird im Prozess klären müssen, ob es sich überhaupt um einen Tötungsversuch gehandelt hat und ob das angeklagte Mädchen, das ja nicht ohne Grund in psychiatrischer Behandlung war, überhaupt schuldfähig ist. Wenn das Mädchen bestraft wird, muss es also keineswegs zur Höchststrafe kommen. Falls es schuldunfähig ist, würde es auch nicht bestraft, sondern in eine Klinik eingewiesen. Bislang hofft die Strafkammer, im Dezember eine Entscheidung fällen zu können.