Justiz in Cloppenburg  17-Jährige muss ohne Handy in den Freizeitarrest

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 31.10.2023 08:22 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Jugendgericht am Amtsgericht in Cloppenburg verhängte den Freiheitsarrest. Foto: Höffmann
Das Jugendgericht am Amtsgericht in Cloppenburg verhängte den Freiheitsarrest. Foto: Höffmann
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Über bisherige Urteile des Gerichts hatte sich eine Jugendliche aus Garrel lustig gemacht. Nun muss sie in den Arrest. Das nächste Verfahren steht auch schon an.

Garrel/Cloppenburg - Bisherige Strafen des Cloppenburger Jugendgerichtes hatte eine 17-jährige Intensivtäterin aus der Gemeinde Garrel nur „Pipifaxe“ genannt. Wegen eines weiteren Ladendiebstahls stand die 17-Jährige jetzt erneut vor dem Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht. Nun erhielt sie folgerichtig dann auch ihren ersten Freizeitarrest – zu verbüßen in einer Anstalt in der Zeit von Samstag (15 Uhr) bis Montagmorgen (6 Uhr) – und zwar ohne Handy.

Schon mehrmals vor Gericht

Die junge Angeklagte musste sich schon mehrmals vor dem Gericht verantworten, stets wegen Ladendiebstahls. Immer, wenn sie ihre Verwandten in Süddeutschland besuchte, war es zu den Taten gekommen. Dann war die 17-Jährige mit ihren Schwägerinnen (in einem Fall auch zusammen mit ihrer Mutter) losgezogen, um in Geschäften Waren zu stehlen. Stets wurde sie erwischt.

Taten, die Jugendliche begehen, werden in dem Gerichtsbezirk verhandelt, wo die Jugendlichen auch wohnen (Wohnortprinzip). Die erwachsenen Verwandten der 17-Jährigen wurden in Süddeutschland verurteilt (Tatortprinzip). Im August dieses Jahres war die 17-Jährige das letzte Mal vom Cloppenburger Jugendgericht verurteilt worden. Damals hatte das Gericht die junge Angeklagte unter Betreuung gestellt. Sie sollte damit einmal eine Ansprechperson außerhalb ihrer Familie bekommen. Nur zehn Tage später bekam die 17-Jährige Besuch von einer ihrer Schwägerinnen aus Süddeutschland. Nun zogen beide in Garrel los, um in Geschäften Waren zu stehlen.

Das nächste Verfahren kommt

Nachdem die beiden erwischt und von der Polizei vernommen wurden, hatte sich die 17-Jährige über die bisherigen Strafen des Gerichtes lustig gemacht und diese „Pipifaxe“ genannt. Die Beamten hatten das protokolliert und dem Gericht übersandt.

Entsprechend deutlich fiel nun das Urteil aus. Nach einem Freizeitarrest kommt ein Dauerarrest - und dann die endgültige Haft. Lange muss die 17-Jährige auf die nächste Stufe der Bestrafungs-Leiter nicht mehr warten.

Denn im Verfahren wurde bekannt, dass die 17-Jährige erst gerade wieder Waren gestohlen haben soll.

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