Schnaps-Dieb in Friesoythe  Hat der Angeklagte Gewalt angewendet?

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 26.10.2023 17:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Ein junger Mann hat Alkohol in einem Supermarkt gestohlen. Symbolfoto: DPA
Ein junger Mann hat Alkohol in einem Supermarkt gestohlen. Symbolfoto: DPA
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Das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht hat gegen den 18-Jährigen eine Geldauflage verhängt. Er hatte eine Verkäuferin geschubst.

Friesoythe/Cloppenburg - Wegen „einfachen“ Diebstahls hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht gegen einen 18-jährigen Heranwachsenden aus Friesoythe eine Geldauflage von 600 Euro verhängt. Der Angeklagte hatte in einem Verbrauchermarkt in Friesoythe eine kleine Flasche Schnaps im Wert von drei Euro gestohlen. Das kommt dem 18-Jährigen nun teuer zu stehen.

Dabei hat der Angeklagte noch Glück gehabt. Denn eigentlich wurde ihm ein räuberischer Diebstahl vorgeworfen. Für diesen Tatbestand ist eine deutlich höhere Strafe vorgesehen. Dann hätte der 18-Jährige wohl mit einer Jugendhaftstrafe rechnen müssen. Ein räuberischer Diebstahl ist dann gegeben, wenn ein Dieb Gewalt gegen das Verkaufspersonal einsetzt, um im Besitz der Beute bleiben zu können.

Alarm wurde ausgelöst

Das war im vorliegenden Fall den Feststellungen zufolge aber nicht so. Der Angeklagte war offenkundig davon ausgegangen, dass kleine Waren in dem Verbrauchermarkt nicht gesichert sind. Da hatte er sich getäuscht. Als er mit dem Flachmann durch die Kasse ging, wurde ein Alarm ausgelöst. Das Verkaufspersonal wurde hellhörig und schnappte sich den 18-Jährigen. Er solle seine Taschen leeren, war der Angeklagte aufgefordert worden.

Doch das wollte der Angeklagte nicht. Er schubste sogar eine Verkäuferin zur Seite. Die Staatsanwaltschaft hatte darin die Gewalt gesehen – die Gewalt, um im Besitz der Beute bleiben zu können. Und deshalb den räuberischen Diebstahl angeklagt. Doch das Gericht sah das nicht so. Der Angeklagte habe aus lauter Panik nur fliehen wollen. Ihm sei es in dem Moment gar nicht mehr um die Beute gegangen. So wurde der Friesoyther nur wegen einfachen Diebstahls schuldig gesprochen.

Schon einmal stand der 18-Jährige vor dem Cloppenburger Jugendgericht – und zwar wegen Internetbetrugs. Mit seinem Handy wurden im Internet Waren bestellt, aber nicht bezahlt. Der 18-Jährige wohnt mit mehreren Personen zusammen, die alle Zugriff auf das Handy des Angeklagten hätten haben können. Das Gericht konnte in dem Betrugsprozess deshalb nicht ausschließen, dass eben andere die Waren mit dem Handy des Angeklagten bestellt hatten. Deswegen war der 18-Jährige in dem Betrugsprozess auch freigesprochen worden. Zweimal Glück gehabt.

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