Berlin  Personalausweis und Reisepass: Diese Änderungen gelten ab November 2023

Henry Borgelt
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Von Henry Borgelt
| 24.10.2023 18:37 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Beim Reisepass und Personalausweis soll es bald Vereinfachungen für die Bürger geben. Foto: dpa | Britta Pedersen
Beim Reisepass und Personalausweis soll es bald Vereinfachungen für die Bürger geben. Foto: dpa | Britta Pedersen
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Mit einer Reihe von Neuerungen will das Bundesinnenministerium die Abholung und Beantragung des Personalausweises und Reisepasses vereinfachen. Das gilt schon ab November – und diese Änderungen sind noch geplant.

Der Gang zu einer Behörde ist bei vielen Leuten unbeliebt. Zumindest bei der Bereitstellung von Personalausweis und Reisepass soll es nun Vereinfachungen geben. Um die hoheitlichen Dokumente einfacher abholen und aktivieren zu können, sind zwischen November 2023 und Mai 2025 eine Reihe von Änderungen geplant.

Die Verordnung wurde von der Bundesregierung beschlossen und nun vom Bundesministerium des Innern und für Heimat vorgestellt. Damit soll der aufwendige und umständliche Prozess der Anschaffung eines neuen Passes vereinfacht werden.

Bereits ab diesem November wird es erste Veränderungen am Verfahren für die Online-Funktion des Personalausweises geben. So soll die eigenhändige Unterschrift, mit der der Erhalt des PIN-Briefs für den Online-Ausweis bestätigt werden muss, wegfallen. Zuvor musste bei der Behörde eine Unterschrift geleistet werden.

Auch bei der Abholung von Dokumenten soll es für die Bürger einfacher werden. Kommunen sollen künftig Automaten nutzen können, mit denen Reisepässe, Personalausweise und Aufenthaltstitel abgeholt werden. Das Verfahren ist dabei ähnlich zu dem einer Packstation für Pakete der Post.

In einem von vielen Fächern des Automaten liegt das Dokument. Die Behörde informiert die Person darüber, dass das Dokument zur Abholung bereitliegt und schickt einen persönlichen Code. Der Bürger bestätigt, wie oben beschrieben, den Erhalt des Codes und öffnet mit diesem einfach das Fach am Automaten. So ist kein Termin und auch keine Wartezeit für einfache Behördengänge mehr erforderlich.

Ab November 2024 soll zudem der PIN-Brief nicht mehr per Post verschickt werden, sondern bei der Beantragung des Personalausweises direkt persönlich übergeben werden. Zudem soll es ab diesem Zeitpunkt auch die Grundlage geschaffen werden, sich die Dokumente auf Wunsch für eine Gebühr zusenden zu lassen. Somit würde der Behördengang komplett entfallen. Mit einer Einführung dieser Neuerungen sei aber frühstens im Frühjahr 2025 zu rechnen, teilt das Ministerium mit.

Ab Mai 2025 sollen zudem nur noch digitale Lichtbilder für die Dokumente verwendet werden. Diese können weiterhin bei Fotografen oder der Behörde selbst gemacht werden, allerdings sollen keine gedruckten Bilder mehr verwendet werden. So soll vermieden werden, dass mitgebrachte Bilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und ein weiterer Termin beim Amt nötig wird.

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