Vorfall in Westerstede  Saterländer wird geblitzt und schlägt Mess-Beamten

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 23.10.2023 17:36 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Landgericht Oldenburg hat den Angeklagten aus dem Saterland verurteilt. Foto: Fertig
Das Landgericht Oldenburg hat den Angeklagten aus dem Saterland verurteilt. Foto: Fertig
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Ein Mann aus dem Saterland hat in Westerstede auf Mess-Beamten des Landkreises Ammerland eingeschlagen. Das Landgericht reduzierte jetzt die Geldstrafe.

Saterland/Westerstede/Oldenburg. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) hat das Oldenburger Landgericht in zweiter Instanz einen 35 Jahre alten Mann aus dem Saterland zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. Damit schwächte die Kammer unter Vorsitz von Richter Frederik Franz ein früheres Urteil des Amtsgerichtes in Westerstede ab. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten in einem ersten Prozess um die Sache noch zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Da war der Saterländer aber noch als Beamter tätig gewesen.

Mittlerweile ist das aber vorbei, sodass der Angeklagte heute nur noch über geringe Einkünfte verfügt. Entsprechend niedriger musste jetzt die Geldstrafe ausfallen. An dem Schuldspruch des Amtsgerichtes in Westerstede änderte das aber nichts. Hintergrund des Verfahrens war der Umstand, dass der Saterländer in Westerstede auf einen Geschwindigkeits-Messbeamten des Landkreises Ammerland eingeschlagen hatte.

In Tempo-30-Zone geblitzt

Der Angeklagte war in einer Tempo-30-Zone vor einem Kindergarten viel zu schnell unterwegs gewesen. So wurde er geblitzt. Das aber wollte der Angeklagte nicht akzeptieren. Er wendete und fuhr zur Messstelle zurück. Dem Mess-Beamten, der in seinem Mess-Bulli saß, machte er schwere Vorwürfe. Dann fertigte er von dem Mess-Beamten mehrere Fotos an und sagte zu diesem: „Du Arsch..., jetzt bist Du dran“.

Der Mess-Beamte ließ sich das aber nicht gefallen, forderte, dass der Angeklagte die Fotos von ihm löscht. Nun schlug der Saterländer den Feststellungen zufolge mehrmals ins Gesicht des Mess-Beamten. Indes: Der Angeklagte wollte eigentlich unschuldig sein. Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht in Westerstede hatte der Angeklagte noch behauptet, nur Fotos von der Messstelle angefertigt zu haben und dann von dem Mess-Beamten angegriffen worden zu sein.

Gegen das Westersteder Urteil hatte der Saterländer Berufung eingelegt. Doch die Franz-Kammer in Oldenburg nahm dem Angeklagten die Version nicht ab. So könne er auch mit einer Reduzierung der Geldstrafe nicht rechnen. Angesichts der klaren Worte des Vorsitzenden legte der Saterländer dann ein Geständnis ab. So blieb es beim Schuldspruch des Amtsgerichtes in Westerstede. Was das Verfahren auch zeigte: Mess-Beamte leben gefährlich. Auf den Mess-Beamten, auf den der Angeklagte eingeschlagen hatte, war vor einiger Zeit von einem Raser mit einer Stahlkugel geschossen worden.

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