Streit um Nabu-Weideprojekt Nabu wirft Veterinäramt und Tierarzt Kungelei vor
Im Streit um tote Heckrinder und Koniks in seinen Weideprojekten in Leer weitet der Nabu seine Vorwürfe aus. Tierarzt und Veterinäramt sollen Vorschriften systematisch umgangen haben. Was ist dran?
Nüttermoor - Die Fronten im Streit um die toten Heckrindkälber und Konikfohlen im Beweidungsprojekt des Nabu Niedersachsen verhärten sich immer weiter. Der Nabu fühlt sich zu unrecht verunglimpft. „Eine Einsichtnahme in die Akten des Landkreises Leer hat eine erhebliche Anzahl von Falschprotokollen und Falschdarstellungen durch das Veterinäramt zu Tage gefördert“, so der Nabu in einer Pressemitteilung. Gegen diese setze man sich derzeit juristisch zur Wehr.
Was und warum
Darum geht es: Der Nabu erhebt erneut schwere Vorwürfe gegen den Tierarzt Dr. Hansjörg Heeren und die Leeraner Veterinärbehörde.
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Deshalb berichten wir: Der Nabu hat seine Vorwürfe in einer neuen Pressemitteilung ausgeweitet. Die Autorin erreichen Sie unter: t.gettkowski@zgo.de
Der Landkreis lässt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe an sich abprallen. „Das ist eine pauschale Behauptung. Was mit diesem Satz konkret gemeint sein soll, erschließt sich nicht“, teilt Landkreissprecher Philipp Koenen mit. Daher werde man diese Anschuldigung nicht kommentieren. Der Nabu hatte zunächst schwere Vorwürfe gegen den Tierarzt Dr. Hansjörg Heeren erhoben, der die Nabu-Rinder bis zum Frühjahr dieses Jahres tiermedizinisch betreut hat. Der Nabu hält den Mitinhaber der Tierarztpraxis im Friesenhof in Ihlow dafür verantwortlich, dass zwei Rinder, die laut Rinder-Datenbank 2019 und 2020 in seinem Beisein geschlachtet worden sind, offenbar noch am Leben sind. Heeren weist darauf hin, dass er grundsätzlich bei diesen Schlachtungen nicht dabei sei. Dies sei Aufgabe der Amtsveterinäre. Der Nabu hingegen hält an seiner Behauptung fest.
Wurden Vorschriften umgangen?
„Nach unseren Informationen soll Dr. Heeren bei den Schlachtungen anwesend gewesen sein, er musste es aber nicht“, so Buschmann. Er fährt sogar noch schwereres Geschütz auf: „Es drängt sich die Frage auf, ob im Zusammenspiel zwischen Tierarzt und Veterinäramt systematisch relevante Vorschriften umgangen wurden.“ Für ihn werfe das ein fragwürdiges Licht auf die lautesten Kritiker der Nabu-Beweidungsprojekte.
Während der Streit weiter schwelt, ist der Nabu dabei, seine Konik- und Heckrinderherden im Landkreis Leer aufzulösen. Die Blutuntersuchung auf der Fläche Thedingaer Vorwerk konnte inzwischen erfolgreich durchgeführt werden. Die Ergebnisse stehen noch aus. Das Veterinäramt hatte zunächst zur Auflage gemacht, dass 30 Tage nach der ersten Blutuntersuchung eine zweite Blutuntersuchung stattfinden müsse, sodass der 31. Oktober als Frist zur Auflösung der Herden schon allein aus diesem Grund nicht hätte eingehalten werden können. „Das Veterinäramt hat mitgeteilt, dass nur noch eine Blutuntersuchung bei den Tieren durchgeführt werden müsse“, schreibt der Nabu Niedersachsen. Der Landkreis Leer hat das auf Nachfrage dieser Zeitung bestätigt. „Eine erneute Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass unter bestimmten Voraussetzungen auf eine zweite Blutuntersuchung verzichtet werden könnte“, so Landkreissprecher Philipp Koenen. Dafür müssten allerdings mehrere Bedingungen erfüllt sein, die dem Nabu mitgeteilt worden seien. Der Nabu beharrt auf seiner Einschätzung: „Eine tierwohlgerechte Verbringung der Tiere bis zum 31. Oktober ist nicht machbar.“ Der Nabu hat nach eigenen Angaben gegen die Anordnung, dass die Heckrinder und Koniks bis zu diesem Datum vollständig zu entfernen seien, Rechtsmittel eingelegt.
Frist ist noch nicht abgelaufen
„Der Landkreis Leer hat bereits vor geraumer Zeit angekündigt, dass die Beweidungsprojekte in Thedingaer Vorwerk und Coldam vor dem Winter beendet werden sollen“, teilt der Landkreissprecher mit. Insofern sei dies dem Nabu längst bekannt und er habe sich darauf einstellen können. „Als Tierhalter ist er in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Herden innerhalb der Frist tierschutzgerecht aufgelöst werden.“
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Die schwammige Formulierung „vor dem Winter“ könnte darauf hindeuten, dass der Landkreis die bisher immer genannte Frist bis zum 31. Oktober gelockert hat. Ob der Landkreis einlenkt und dem Nabu mehr Zeit einräumt, ließ Koenen offen. Was passiert, wenn der Nabu die Herden nicht bis zum vom Landkreis geforderten Zeitpunkt aufgelöst hat? „Da die Frist noch nicht abgelaufen ist, wäre alles Weitere derzeit Spekulation und daran möchten wir uns nicht beteiligen“, so der Landkreissprecher.