Hamburg Sind Pro-Palästina-Posts auf Social Media ein Entlassungsgrund?
Nach dem Wirbel um mutmaßlich israelfeindliche Posts der Bundesliga-Fußballspieler Anwar El Ghazi und Noussair Mazraoui: Dürfen Arbeitnehmer wegen politischer Beiträge auf Social Media gekündigt werden? Ein Anwalt erklärt, was erlaubt ist und was nicht.
Der Bundesligaverein Mainz 05 stellte Anwar El Ghazi frei, nach einem mittlerweile wieder gelöschtem Beitrag auf Social Media, in dem er sich israelfeindlich äußerte. In Bayern darf der Spieler Noussair Mazroui nach einigem Hin und Her im Kader bleiben – auch er hatte einen Pro-Palästina-Post veröffentlicht.
In der Öffentlichkeit wurden die beiden Fälle heiß diskutiert. Kein Wunder, denn ein ähnliches Szenario wie bei El Ghazi könnte jedem Arbeitnehmer blühen. Doch wie schnell kann der Arbeitgeber einen Mitarbeiter kündigen, wenn sich dieser in den Sozialen Netzwerken so äußert, dass er gegen die politischen Grundsätze der Firma verstößt? Wie ein solcher Konflikt arbeitsrechtlich geregelt ist, erklärt Nils Wigger, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Generell ist klar: In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit – aber auch die hat ihre Grenzen. „Wenn in einem Beitrag dem Staat Israel das Existenzrecht abgesprochen wird, kann das strafrechtliche Folgen haben“, sagte Wigger unserer Redaktion. Arbeitsrechtlich werde das allerdings erst relevant, wenn ein klarer Bezug zum Arbeitgeber deutlich wird.
Im Fall der beiden Fußballer sei der Bezug direkt gegeben, da sie gleichzeitig als Aushängeschild ihres Vereins fungieren. Aber auch Beiträge auf dem Berufsnetzwerk Linkedin können beispielsweise problematisch sein. Denn auf der Plattform bestehe so gut wie immer ein direkter Bezug zum Arbeitgeber.
In extremen Fällen ist laut Wigger eine fristlose Kündigung möglich: „Es kommt aber immer darauf an, wie drastisch die Aussage ist“. Zudem sei es immer eine Einzelfall-Entscheidung. Oft gebe es zuerst eine Abmahnung. Ein klärendes Gespräch beider Parteien helfe auch schon oft – vor allem, wenn Aussagen nicht hundertprozentig einzuordnen seien oder lediglich ein fremder Beitrag geteilt wurde.
Wer „#FreePalestine“ poste, impliziere nicht direkt eine Unterstützung der Hamas, aber „der aktuelle Kontext ist oft klar“.
Das gelte übrigens nicht nur für den Freizeitbereich, sondern auch für Gespräche unter Kollegen in der Kaffeeküche oder zu Pausenzeiten. Dort sei der berufliche Kontext grundsätzlich gegeben. „Die Frage ist auch: Welche Position hat der Arbeitnehmer? Bei einigen Stellen, zum Beispiel der Werksleitung, schwingt auch oft eine gewisse Vorbildfunktion mit“, erklärt der Anwalt.
Ungewöhnlich seien derartige Fälle für Wigger und seine Kanzlei nicht. Zu Corona-Zeiten sei es öfter vorgekommen, dass Arbeitgeber Mitarbeiter gekündigt haben, weil sie Verschwörungstheorien in den sozialen Netzwerken verbreitet hatten.