Hamburg Warum Pensionäre eine Inflationsprämie bekommen sollen – und Rentner nicht
Angesichts der hohen Inflation können Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 3000 Euro gewähren. Nun plant die Bundesregierung die Prämie auch für Pensionäre. Was es damit auf sich hat und warum Rentner vermutlich leer ausgehen werden.
Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten auf freiwilliger Basis eine steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 3000 Euro auszahlen. Die sogenannte „Inflationsausgleichsprämie“ ist Teil des 200 Milliarden Euro umfassenden dritten Entlastungspakets, das die Ampel-Koalition im September des vergangenen Jahres beschlossen hatte.
Die Auszahlung der Inflationsprämie beschränkt sich dabei laut Bundesfinanzministerium nur auf „Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne“. Jetzt sollen aber auch Pensionäre die steuerfreie Sonderzahlung erhalten. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor. Dieser besagt auch, dass Rentner wiederum die Inflationsprämie nicht bekommen sollen.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums hängt dies mit dem aktuellen Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst zusammen. Dieser besagt, dass Beamte ebenfalls die Inflationsprämie in Höhe von 3000 Euro erhalten. Dies hat unter anderem zur Folge, dass auch die Mitglieder der Bundesregierung die Sonderzahlung erhalten, darunter Kanzler Olaf Scholz (SPD).
Die Ampel-Koalition möchte mit ihrem Gesetzentwurf nun den Tarifabschluss auf die Bundesbesoldung und -versorgung übertragen. Als Folge erhalten Pensionäre die steuerfreie Sonderzahlung, wohingegen Rentner keinen Anspruch erheben können. Die pensionierten Beamten kriegen dabei zunächst eine einmalige Sonderzahlung von 1240 Euro und dann monatlich 220 Euro.
Weiterlesen: Beamte und Öffentlicher Dienst: Wer bekommt 3000 Euro Inflationsprämie?
Die vollen 3000 Euro Inflationsausgleich stehen den Pensionären allerdings nicht zu. „Empfängerinnen und Empfängern von Versorgungsbezügen werden die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilsatzes gewährt“, schreibt das Bundesinnenministerium dazu.
Der Sozialverband Vdk kritisiert unterdessen die Sonderzahlung für Pensionäre und spricht von einer „geplanten Ungleichbehandlung bei der Inflationsprämie“. Vdk-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu: „Aus Sicht des Sozialverband VdK ist die Auszahlung nur an Pensionärinnen und Pensionäre nicht nachvollziehbar, denn sie haben im Schnitt viel mehr Geld zur Verfügung als Rentnerinnen und Rentner.“