Skandal um Beweidungsprojekt Hat der Nabu Niedersachsen ein Eigentor geschossen?
Im Skandal um die Weideprojekte in Leer hatte der Nabu Niedersachsen schwere Vorwürfe gegen Tierarzt Dr. Hansjörg Heeren erhoben. Der Landkreis äußert sich dazu mit einer erstaunlichen Feststellung.
Leer - Der Nabu Niedersachsen ist in den vergangenen Monaten schwer in die Kritik geraten. Bei den Beweidungsprojekten in Leer waren Konikfohlen in schlammigen Gräben verendet, Heckrindkälber hatten sich so schwer verletzt, dass sie eingeschläfert werden mussten. Und es gab weitere Missstände. Das Veterinäramt stellte fest, dass die Tiere unter einem massiven Parasitenbefall litten und zum Teil unterernährt waren. Es kam auch zu weiteren Todesfällen. Konsequenz: Der Nabu muss die Beweidungsprojekte beenden. Der Nabu Niedersachsen kommt der Aufforderung zwar nach, sieht sich aber zu Unrecht an den Pranger gestellt und erhebt nun seinerseits schwere Vorwürfe gegen den Landkreis und den Tierarzt Dr. Hansjörg Heeren.
Was und warum
Darum geht es: um die Frage, ob der Nabu im Streit um die Beweidungsprojekte mit den Vorwürfen gegen Landkreis und den Tierarzt Dr. Hansjörg Heeren ein Eigentor geschossen hat
Vor allem interessant für: alle, die den Skandal um die Nabu-Weideprojekte verfolgen
Deshalb berichten wir: Der Landkreis Leer bestätigte jetzt, dass die Vorwürfe des Nabu gegen den Tierarzt sachlich falsch sind. Die Autorin erreichen Sie unter: t.gettkowski@zgo.de
Der Nabu hält den Mitinhaber der Tierarztpraxis im Friesenhof in Ihlow dafür verantwortlich, dass zwei Heckrinder, die laut Rinder-Datenbank 2019 und 2020 geschlachtet wurden, noch am Leben sind. „Die unter Aufsicht von Dr. Heeren geschlachteten Tiere stehen quicklebendig auf der Weide“, heißt es in einer Pressemitteilung des Nabu Niedersachsen. „Das ist wohl eine Panikattacke des Nabu“, kommentiert Heeren den Vorwurf. „Bei den Schlachtungen der Tiere sind wir nämlich grundsätzlich nicht dabei. Da haben wir gar nichts mit zu tun“, betont Heeren, der die Heckrinder bis zum Frühjahr dieses Jahres tiermedizinisch betreut hat.
Amtstierarzt nimmt Untersuchung vor
Den Verantwortlichen des Nabu Niedersachsen sind die genauen Abläufe offenbar nicht bekannt. Dass der Nabu mit seiner Anschuldigung gegen Heeren völlig daneben liegt, bestätigte der Landkreis Leer jetzt auf Nachfrage dieser Zeitung. „Bei Schlachtungen im Herkunftsbetrieb mit Kugelschussbetäubung nehmen immer Amtstierärzte die Schlachttieruntersuchung vor“, erläutert Landkreissprecher Philipp Koenen. Dies werde auf einer Bescheinigung mit Unterschrift dokumentiert und dem Fahrer zur Weiterfahrt zum Zerlegebetrieb mitgegeben.
„Bevor das Tier dort in die Zerlegung geht, nimmt ein amtlicher Tierarzt im Schlachtbetrieb die Fleischbeschau vor und beurteilt, ob das Fleisch für den menschlichen Verzehr geeignet ist“, beschreibt Koenen das weitere Vorgehen. Die Fleischuntersuchung könne unter der Verantwortung und Aufsicht des amtlichen Tierarztes von einem amtlichen Fachassistenten (früher Fleischkontrolleur genannt) vorgenommen werden. Stellt sich heraus, dass ein Tier für den menschlichen Verzehr untauglich ist, beispielsweise, weil seine Identität anhand der Papiere und Ohrmarken nicht nachvollzogen werden kann, darf das Fleisch nicht für die Lebensmittelverarbeitung genutzt werden.
Datenbank zeigt Fehler an
Doch wie kann es dazu kommen, dass – wie der Nabu behauptet – andere Rinder als die anhand der Ohrmarken angegebenen geschlachtet wurden? Herauszufinden, ob und wo so ein Fehler passiert ist, ist offenbar schwierig. „Etwaige Fehler bei der Meldung, beispielsweise eine Schlachtmeldung zu einem Tier, zu dem es bereits im System eine ältere Todesmeldung gibt, werden in der Datenbank angezeigt und für das örtlich zuständige Veterinäramt sichtbar“, teilt der Landkreis auf Anfrage mit. Das Veterinäramt würde daraufhin recherchieren, wo der Fehler herrühren könnte und es werde versucht, diesen Fehler zu beheben.
Die Verantwortung für korrekte Ohrmarken liege laut Landkreis beim Halter. „Bei den Heckrindern müssten neugeborene Kälber innerhalb von sieben Tagen vom Tierhalter mit Ohrmarken gekennzeichnet werden. Verliert ein Rind eine oder beide Ohrmarken oder ist eine Ohrmarkennummer unlesbar geworden, so hat der Tierhalter unverzüglich das Rind mit jeweils einer von der Zahlenkombination her gleichen Ersatzohrmarke erneut zu kennzeichnen“, beschreibt Landkreissprecher Philipp Koenen die Vorschriften. Diese Daten und jeglichen Änderungen im Tierbestand müssten in der Tier-Datenbank gemeldet werden. So kann mit der Ohrmarkennummer der Lebenslauf jedes Einzeltieres von der Geburt über einen Besitzerwechsel bis zum natürlichen Tod oder der Schlachtung nachgewiesen werden.