Zwölf Unternehmen im Visier Zoll deckt mutmaßlich illegales Firmennetzwerk in Geflügelbranche auf
Hauptzollamt und Staatsanwaltschaft Osnabrück haben offenbar ein illegales Netzwerk von zwölf Firmen aus der Geflügelbranche aufgedeckt. In mehreren Landkreisen gab es Durchsuchungen.
Emsland/Osnabrück - Hauptzollamt und Staatsanwaltschaft Osnabrück haben offenbar ein illegales Netzwerk von 12 Firmen aus der Geflügelbranche aufgedeckt. In mehreren Landkreisen durchsuchten 430 Zollfahnder am Mittwoch Objekte und sicherten Beweise. Offenbar beschäftigte das Netzwerk Arbeitskräfte in prekärsten Verhältnissen.
Mit 74 Durchsuchungsbeschlüssen ausgerüstet, hatten sich die Fahnder des Zolls am frühen Mittwoch an die Arbeit gemacht. Nach Angaben des Hauptzollamtes Osnabrück durchsuchten sie Geschäftsräume und Wohnhäuser in den Landkreisen Emsland und Osnabrück, der Grafschaft Bentheim sowie in Bereichen des Münsterlandes und Ostwestfalens. An welchen Orten genau die Fahnder im Einsatz waren, erklärte der Zoll am Mittwoch auf Nachfrage zunächst nicht. Auch zu den Hinterleuten des Firmennetzwerkes gibt es derzeit noch keine öffentlichen Informationen.
Hähnchen verladen, Entgelte vorenthalten
Sicher ist, dass das Netzwerk 12 Firmen umfasst. Deren wesentlicher Unternehmenszweck sind das Fangen und das Verladen von Hähnchen. Die Firmen stehen im Verdacht, Arbeitsentgelte vorenthalten und veruntreut zu haben. Zudem sollen sie ohne entsprechende Erlaubnis untereinander Personal verliehen haben. Dazu fertigten sie offenbar fingierte Werkverträge mit ausländischen Unternehmen an. Weiterhin fanden die Fahnder zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass die Firmen ausländische Arbeitskräfte ohne erforderliche Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigungen beschäftigt haben. Entsprechend seien auch Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt worden.
Die Arbeitskräfte, auf die das Firmennetzwerk zurückgriff, stammen nach derzeitigen Erkenntnissen vorwiegend aus Osteuropa. Die Pressemitteilung des Hauptzollamtes schildert Zustände, die wohl als ausbeuterisch gelten dürften. Demnach hätten die Arbeitnehmer üblicherweise in Sammelunterkünften mit hohen Mietpreisen und niedriger Wohnqualität leben müssen. Die Unterkünfte seien aus dem Firmennetzwerk zur Verfügung gestellt worden. Regelmäßig hätten die Arbeitnehmer zudem 15 bis 18 Stunden täglich arbeiten müssen, was einen Verstoß gegen das Arbeitszeitengesetz darstellen würde. Die Reisezeiten zum Arbeitsplatz hätten bis zu drei Stunden je Strecke betragen, sie seien nicht vergütet worden.
Weitere Ermittlungen laufen
„Vermögensabschöpfer“ des Zolls sicherten während der Durchsuchungen Vermögenswerte in Höhe von etwa 380.000 Euro. Diese kommen nun als Teil der Schadenswiedergutmachung der Sozialkasse zu. Spezialkräfte des Zolls haben damit begonnen, sichergestellte Computer und Handys auszuwerten. Die weiteren Ermittlungen liegen nun unter Leitung der Staatsanwaltschaft bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.