Vorwürfe gegen Tierarzt „Mit diesen Anschuldigungen disqualifiziert sich der Nabu selbst“
Im Streit um die Beweidungsprojekte im Landkreis Leer geht der Nabu in die Offensive. Der früher zuständige Tierarzt und der Landkreis Leer müssen sich schwere Vorwürfe gefallen lassen. Was ist dran?
Nüttermoor - Der Skandal um die Beweidungsprojekte des Nabu mit toten Konikpferden und Heckrindern im Landkreis Leer geht in die nächste Runde. Der Nabu geht in die Offensive. In einer Pressemitteilung holt er zu einem regelrechten Rundumschlag aus. Gegen den Landkreis Leer, vor allem aber gegen Tierarzt Dr. Hansjörg Heeren erhebt der Nabu schwere Vorwürfe. Der Mitinhaber der Tierarztpraxis im Friesenhof in Ihlow hatte die Heckrinder bis zum Ende dieses Jahres tiermedizinisch betreut.
Was und warum
Darum geht es: Im Skandal um die Beweidungsprojekte erhebt der Nabu Vorwürfe in einer Pressemitteilung gegen Tierarzt Dr. Hansjörg Heeren und den Landkreis Leer.
Vor allem interessant für: Tierfreunde und alle, die den Streit um die Nabu-Weideprojekte verfolgen
Deshalb berichten wir: Der Nabu hat eine Pressemitteilung verfasst. Darin gibt es allerdings einige sachliche Ungereimtheiten. Wir hakten nach. Die Autorin erreichen Sie unter: t.gettkowski@zgo.de
„Die unter Aufsicht von Dr. Heeren geschlachteten Kühe stehen quicklebendig auf der Weide“, ist die Pressemitteilung betitelt. Bei den letzten Untersuchungen der Tiere seien laut Nabu zwei lebende Kühe anhand ihrer Ohrmarken identifiziert worden, die laut amtlicher Datenbank in den Jahren 2019 und 2020 geschlachtet worden seien. „Im Beisein und unter Mitverantwortung des damals zuständigen Tierarztes Dr. Heeren“, heißt es in der Nabu-Pressemitteilung. Der Nabu vermutet, dass statt der angegebenen Kühe andere Rinder geschlachtet wurden. „Dieser gravierende Fehler hätte spätestens bei den Blutuntersuchungen in den Folgejahren 2020, 2021 und 2022 auffallen müssen“, so der Nabu. Der zuständige und beteiligte Tierarzt sei wiederum Dr. Hansjörg Heeren gewesen.
Was sagt der Tierarzt zu diesen Vorwürfen?
„Die Nabu-Leute zeigen, dass sie ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben und von der ganzen Materie null Ahnung haben“, sagt Dr. Hansjörg Heeren im Gespräch mit dieser Zeitung. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe entbehrten jeder Grundlage und seien auch sachlich völlig falsch. „Als Tierarzt komme ich, wenn ein Tier krank ist. Mit den Schlachtungen habe ich überhaupt nichts zu tun und bin auch nicht dabei“, stellt er klar. Wenn der Nabu ein Heckrind schlachten lassen wolle, müsse er dafür beim Landkreis einen Antrag stellen. Liege die Genehmigung vor, sehe sich ein Amtsveterinär das Tier vor der Schlachtung an.
Getötet werden Nabu-Heckrinder durch einen Weideschuss. „Anschließend werden die Tiere zu einem Schlachtbetrieb zum Zerlegen gebracht“, erklärt Heeren das weitere Prozedere. Dort kontrolliere ein amtlich bestellter Tierarzt, dass der Rinderpass mit der Ohrmarke des geschlachteten Tiers übereinstimme. „Anderenfalls darf das Fleisch nicht für den menschlichen Verzehr freigegeben werden.“ Auch bei diesen Vorgängen sei er nie dabei. Die Kontrolle der Ohrmarken des Gesamtbestandes bei Blutentnahmen sei ebenfalls nicht Aufgabe der Tierärzte. „Der Nabu fängt die Tiere ein. Nur von denen, die uns vorgestellt werden, entnehmen wir Blut und schicken das Ergebnis zum Amt.“ Wie viele Tiere ohne oder mit einer verkehrten Ohrmarke herumliefen, könnte das Praxisteam nicht kontrollieren.
Vorwürfe gegen den Landkreis
Vorwürfe erhebt der Nabu aber auch gegen „Behördenmitarbeitende und Funktionsträger des Landkreises Leer, CDU-Kreistagsabgeordnete und den CDU-Landtagsabgeordneten Ulf Thiele“. Der Nabu sieht sich durch sie von zum Teil absurden Anordnungen und Ordnungswidrigkeitsverfahren überzogen. „Eine Einsichtnahme in die Akten des Landkreises Leer hat kürzlich eine erhebliche Anzahl von Falschprotokollen und Falschdarstellungen zu Tage gefördert“, heißt es in der Mitteilung des Nabu weiter. Dagegen werde man mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln vorgehen.
Dr. Hansjörg Heeren dagegen sieht die Dinge gelassen. „Ich könnte den Nabu jetzt wegen Verleumdung und Rufschädigung anzeigen, das werde ich aber nicht machen, weil sich der Nabu mit diesen Anschuldigungen selbst schon so schlimm disqualifiziert hat“, so der Tierarzt abschließend.