Hamburg Familie geschockt: Pflegedienst kündigt dementem Opa
Otto S. ist dement und täglich auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes angewiesen. Doch plötzlich kommt die Kündigung. Patientenschützer stellen eine Häufung solcher Fälle fest ‒ und sehen dringenden Handlungsbedarf.
Was Christopher J. und seine Mutter aus Hamburg erlebt haben, ist wohl der Albtraum eines jeden Angehörigen. Der ambulante Pflegedienst, der seinen Großvater zweimal täglich versorgt, kündigt plötzlich den Vertrag. Nur noch für zwei Wochen ist die Pflege des 86-Jährigen gesichert, heißt es in dem Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt.
Warum genau? Darüber genau gehen die Meinungen auseinander. Der Pflegedienst beklagt auf Anfrage unserer Redaktion, seine Mitarbeiter seien im Haus von Otto S. mit Kameras überwacht worden. Der Enkel beteuert hingegen, diese nur aufgestellt zu haben, weil sein Großvater schwer gestürzt war und vermutet ein reines Profitinteresse hinter der Kündigung. Während der Pflegedienst auf Anfrage keine Belege für Videoüberwachung liefern will, legt Christopher J. Unterlagen vor.
Seit September 2021 wurde Otto S., der mit Pflegegrad 3 in seiner Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt ist, von einem ambulanten Pflegedienst betreut. Die Profis vom Pflegedienst kamen zuletzt zweimal täglich, unterstützten bei der Körperpflege, verabreichten Medikamente und bereiteten das Essen zu.
Doch seit Juli diesen Jahres waren der Enkelsohn und seine Mutter immer häufiger unzufrieden mit der Versorgung. So soll der 86-Jährige vier Kilo abgenommen haben, weil ihm nicht genügend Essen zubereitet worden sei. „Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass er doch bitte zwei Scheiben Brot am Abend bekommen soll. Aber es war, als würde man gegen eine Wand reden.“
Ende August folgte dann ein Schreiben, in dem die Familie über eine geplante Entgelterhöhung informiert wurde. „Es ging darum, dass mein Großvater abends Hilfe beim Umziehen bekommen sollte.“ In der Mail ist seitens der Pflegedienstleitung von einem 15-minütigen Mehraufwand die Rede. Der zu zahlende Eigenanteil von 256 Euro sollte deshalb um 432 Euro auf 688 Euro steigen. „Wir haben dem nicht zugestimmt, weil wir die vom Pflegedienst zusätzlich angeordnete Leistung und die damit verbundenen Kosten nicht als notwendig erachtet haben“, so Christopher J.
Nur wenige Tage nach Ablehnung der Entgelterhöhung folgte dann Anfang September die Kündigung des Pflegevertrags. „Ich war geschockt und wütend zugleich, meine Mutter war nervlich am Ende.“ Denn: Die Familie steht aufgrund der vertraglich festgehaltenen Kündigungsfrist von gerade einmal zwei Wochen vor der Herausforderung, so schnell wie möglich einen neuen Pflegedienst finden zu müssen. Im Fall von Otto S., der in der ländlichen Gemeinde Winsen (Luhe) zu diesem Zeitpunkt noch alleine lebte, eine kaum leistbare Herausforderung. „Wir haben immer wieder gesagt bekommen, dass niemand Kapazitäten hat.“
Kündigungen von Pflegeverträgen wie bei Otto S. sind der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) schon lange bekannt und häufen sich seit geraumer Zeit. „Aufgrund des Tariftreuegesetzes sind Pflegedienste dazu gezwungen, die Kosten für ihr Personal zu erhöhen, wenn zuvor noch nicht nach Tarif gezahlt wurde und geben dies an ihre Kunden weiter. Somit ist es zu massiven Kostensteigerungen gekommen“, sagt Ulrike Kempchen, Leiterin der Rechtsabteilung bei der BIVA.
Was die Juristin besonders ärgert: „Wir beobachten, dass in Folge der Kostensteigerungen häufig auch bei Erstellung neuer Kostenvoranschläge der Leistungsumfang erhöht wird. Der Verdacht liegt also nahe, dass ambulante Pflegedienste die Entgelterhöhungen als Anlass nehmen, um eine generelle Kostenoptimierung vorzunehmen. Das stößt bitter auf.“
Anders als bei der Betreuung im Heim gibt es für ambulant versorgte Pflegebedürftige keinen speziellen gesetzlichen Schutz. „Eine ordentliche Kündigung kann tatsächlich im Rahmen der vereinbarten Frist ohne Angabe von Gründen erfolgen, da können Kunden nichts machen und finden sich schnell in einer prekären Situation wieder. Sie können sich aussuchen, mit wem sie Verträge schließen“, sagt Kempchen.
Was viele Verbraucher nicht wissen: In den Landesrahmenverordnungen für die ambulante pflegerische Versorgung der einzelnen Bundesländer ist häufig ein sogenanntes Weiterversorgungsgebot festgehalten. Kempchen rät dazu, im Streitfall, wenn Schäden durch eine Nichtversorgung drohen, im Rahmen eines Eilverfahrens eine Weiterversorgung per Gericht zu erwirken.
Auch Familie J. hat mit der Hilfe eines Anwalts erreicht, dass der Pflegedienst einwilligte, die Versorgung von Otto S. weiter sicherzustellen, bis ein neuer Pflegedienst übernimmt. „Darüber hinaus werden wir Herrn S. nicht hilflos zurücklassen“, heißt es in einem Schreiben des Geschäftsführers an Otto S. und seine Angehörigen. Für Christopher J. eine heuchlerische Bemerkung: „Im ersten Kündigungsschreiben war die hilflose Situation meines Großvaters egal.“
Laut BIVA muss künftig erreicht werden, dass Pflegedienste Verträge nur noch in begründeten Ausnahmefällen und nur mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen dürfen. „Wie bei der stationären Versorgung sollten auch die ambulanten Pflegeverträge im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz geregelt werden, denn die Menschen sind ähnlich abhängig.“ Auch ein verbindliches Schlichtungsverfahren sei denkbar.
Die Versorgungssituation von Otto S. hat glücklicherweise ein gutes Ende genommen. Zwar konnten Christopher J. und seine Mutter im letzten Moment noch einen neuen Pflegedienst finden, kurz darauf kam aber die Nachricht, dass Otto S. ins Pflegeheim ziehen kann. Die Familie hatte über ein halbes Jahr auf den Platz gewartet. „Es geht ihm dort jetzt sehr gut.“