Hannover  Niedersachsen lehnt Wegtragegebühr für Klimakleber ab

Lars Laue
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Von Lars Laue
| 06.10.2023 01:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Land Niedersachsen sieht keine rechtliche Grundlage dafür, Klimakleber für Polizeieinsätze zur Kasse zu bitten. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Das Land Niedersachsen sieht keine rechtliche Grundlage dafür, Klimakleber für Polizeieinsätze zur Kasse zu bitten. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
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Sollten Aktivisten, die sich auf die Straße kleben, für das Ablösen durch die Polizei bezahlen? Die CDU würde das befürworten, das Land Niedersachsen allerdings sieht rechtliche Hürden.

Die niedersächsische Landesregierung sieht keine Möglichkeit, Klimakleber für Polizeieinsätze zur Kasse zu bitten. „Es gibt in Niedersachsen keine rechtliche Grundlage, um Klimaaktivisten oder anderen Personen Kosten wie beispielsweise das Wegtragen von der Fahrbahn aufzuerlegen“, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums gegenüber unserer Redaktion.

Um eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen, bedarf es laut Innenministerium einer Gesetzesänderung. „Eine solche wird derzeit in der Landesregierung nicht diskutiert und ist auch aus Sicht der Polizei nicht anzustreben“, fügte der Ministeriumssprecher hinzu.

Zur Begründung hieß es aus dem Haus von Innenministerin Daniela Behrens (SPD): „Bei allem, in Teilen sicherlich berechtigtem, Ärger über einzelne Aktionen der Klimaaktivisten gilt grundsätzlich, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung eine elementare Kernaufgabe des Staates ist.“ Diese staatliche Leistung werde erbracht, ohne dabei Gebühren für die jeweiligen Verursacher zu erheben.

Das bedeute aber nicht, dass Klimaaktivisten immer unbehelligt davonkämen. Nach Angaben des Innenministeriums in Hannover können Bußgelder verhängt werden, wenn etwa Anordnungen der Polizei wie Platzverweisen zuwidergehandelt wird oder verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten vorliegen. Soweit der Verdacht von Straftaten wie einer Nötigung oder einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr besteht, würden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.

Erst am Mittwoch verurteilte das Amtsgericht Oldenburg neun Aktivisten der „Letzten Generation“ zu einer Geldstrafe. Sie hatten im vergangenen Jahr Hauptstraßen und Autobahnabfahrten blockiert. Zwischen 30 und 90 Tagessätzen von acht beziehungsweise zehn Euro sowie die Verfahrenskosten müssen die Angeklagten laut Urteil zahlen.

Weiterlesen: Gericht: Polizei darf von Klimaklebern keine Gebühr für Ablösung verlangen

Es hätte deutlich mildere Protestformen gegeben, sagte die Vorsitzende Richterin – Demonstrationen beispielsweise, Petitionen oder die Gründung einer eigenen Partei. Autofahrer zu blockieren, sei dagegen Nötigung und helfe nicht im Kampf gegen den Klimawandel.

Die CDU-Fraktion im Landtag von Niedersachsen hatte bereits im April eine sogenannte Wegtragegebühr ins Spiel gebracht. „Wer sich wie vor Ostern auf den Hauptschlagadern des Verkehrs in Norddeutschland vor dem Elbtunnel beziehungsweise den Elbbrücken festklebt und damit andere Menschen nötigt und frustriert oder im Berufsverkehr in Großstädten den Verkehr lahmlegt, darf nicht länger mit Nachsicht rechnen“, forderte der Innenpolitiker André Bock.

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