Stadt macht Druck  Ran an die Hecke – wer nicht schert, kriegt die dicke Rechnung

Vera Vogt
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Von Vera Vogt
| 03.10.2023 14:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Heckenschnitt: Wer es nicht selbst macht, muss letztlich die Fachfirma bezahlen. Foto: Jan Woitas/dpa
Heckenschnitt: Wer es nicht selbst macht, muss letztlich die Fachfirma bezahlen. Foto: Jan Woitas/dpa
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Anwohner, die ihre Hecke wuchern lassen, kriegen in Weener bald Post. Die Stadt ist nicht die einzige, die gegen die Missstände vorgehen muss.

Weener - Das geht doch so nicht, fand ein Anwohner. Im Bauausschuss Weener beschwerte er sich, weil es in seiner Straße Hecken gebe, die wucherten, die Sicht versperrten. Er ist nicht der einzige, der sich dieses Problems bewusst ist. Bürgermeister Heiko Abbas erklärte in der Sitzung, dass es seine Zeit dauere, es einen gewissen Ablauf gebe, den man einhalten müsse. Nun geht es los.

Was und warum

Darum geht es: Es gefährdet Anwohner und das Wasser kann auch nicht ordentlich abfließen: Wenn es wuchert, gibt das Ärger.

Vor allem interessant für: diejenigen, die sich ärgern

Deshalb berichten wir: Die Stadt Weener greift jetzt durch.

Die Autorin erreichen Sie unter: v.vogt@zgo.de

So schreibt die Stadt Weener: „Seit längerer Zeit machen einige Stellen im Stadtgebiet einen schlechten Eindruck, weil Gossen nicht gereinigt werden, Hecken oder andere Gewächse in den Straßenraum wachsen. Diesem Missstand sagt die Stadt nun den Kampf an.“ Ab sofort würden im Stadtgebiet ganze Straßenzüge flächendeckend angeschrieben mit der Aufforderung, die Gossen zu reinigen, die Hecken oder Gewächse zurück zu schneiden und Gefahrgut aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. „Wir schreiben dabei diejenigen Hauseigentümer an, bei denen wir in den vergangenen Wochen diese Dinge festgestellt haben. Wer sein Grundstück in Ordnung hält, bekommt natürlich keine Post von der Stadt“, erklärt Bürgermeister Heiko Abbas.

Hoch steht das Unkraut an mancher Stelle. Foto: Gettkowski/Archiv
Hoch steht das Unkraut an mancher Stelle. Foto: Gettkowski/Archiv

Wenn die Frist verstreicht, wird es teuer

Die Schreiben von der Stadt werden dabei nicht nur mit einer Aufforderung zur Beseitigung der Missstände versehen, sondern auch zugleich mit einer Fristsetzung. Das habe einen wichtigen Grund. „Wenn die Eigentümer nicht selbst tätig werden, werden wir im Zuge der Ersatzvornahme Firmen beauftragen, diese Dinge in Ordnung zu bringen. Die Rechnungen erhalten dann die Eigentümer“, so Abbas. Dafür sind verschiedene Gesetze anzuwenden. „Natürlich halten wir uns hier an alle Fristen und Vorgaben und werden nur dort tätig, wo wir das auch dürfen. Aber es gibt verschiedene rechtliche Grundlagen wie zum Beispiel unsere Satzung zur Straßenreinigung, die uns hier die Möglichkeiten geben.“

In den vergangenen Monaten hatten sich die Beschwerden wegen zugewachsener Gossen, überragender Hecken und vielem mehr bei der Stadt angesammelt. „Bürger, Ratsmitglieder, Ortsvorsteher und viele weitere hatten sich immer wieder bei uns gemeldet und auf die Missstände hingewiesen. Für die flächendeckende Abarbeitung haben wir etwas Vorbereitungszeit benötigt. Nun kann es aber losgehen.“ Beginnen werde man in der Westerstraße, Risiusstraße, Neuen Straße und Berliner Straße, und arbeite sich dann vom Innenstadtbereich in die Ortschaften vor.

Auch andere Orte betroffen

„Zurzeit häufen sich beim Ordnungsamt Beschwerden über ungereinigte Rad- und Gehwege sowie insbesondere Gossen im Gemeindegebiet“, schrieb die Gemeinde Bunde Anfang August bei Facebook. „Aus diesem Grund wird auf die Straßenreinigungspflicht der anliegenden Grundstückseigentümer oder gleichgestellten Personen hingewiesen“, hieß es weiter.

„Auch wir in Jemgum haben eine Straßenreinigungssatzung. Danach müssen bei uns ebenfalls die Anwohner die Gehwege, aber auch die Regenrinnen entlang der Grundstücke reinigen“, sagte Bürgermeister Hans-Peter Heikens im August auf Nachfrage. Der Großteil mache das auch. „Es gibt allerdings überall Zeitgenossen, die sehr uneinsichtig sind. Da wächst dann beispielsweise das Unkraut kniehoch auf dem Gehweg oder die Regenrinne, die für einen einwandfreien Ablauf von Oberflächenwasser sorgen soll, wächst zu“, so Heikens. In den Fällen müsste man leider jedes Mal die Grundstückseigentümer anschreiben und auf die Satzung hinweisen. Bei den meisten sei es aber so, dass spätestens nach der zweiten Mahnung dann die Reinigung erfolge. „Ähnlich ist das beispielsweise auch mit Hecken, die in den Gehweg oder Radweg hineinragen. Auch da müssen wir bei manchen Mitbürgern immer wieder nachfassen.“

Naturschutz und Sicherheit

Auf der einen Seite sind Hecken wichtiger Lebensraum für Tiere, der durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt ist. Auf der anderen Seite müssen Verkehrsteilnehmer sich sicher bewegen können, ohne dass Hecken wichtige Sichtdreiecke versperren. Die beiden Regelungen widersprechen sich nicht: Es ist eine Frage des richtigen Maßes und der Zeit.

Gehölze und Sträucher werden im Frühjahr ein wichtiger Lebensraum für wildlebende Tiere: Sie suchen darin Schutz und ziehen dort ihre Jungen auf. Aus dem Grund ist ein Strauchschnitt nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar eines jeden Jahres erlaubt – und ab dem 1. März bis Ende September nicht zulässig. Das schreibt zum Beispiel der Landkreis Leer. Aber das heißt nicht, dass die Hecken vor dem 1. Oktober hätten wuchern sollen oder dürfen: „Ein schonender Form- und Pflegeschnitt, wie beispielsweise der Rückschnitt des jährlichen Zuwachses an Hecken und das Ausdünnen von Obstbäumen ist jedoch zulässig“, erklärt der Kreis Leer.

Die Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes gelten nicht, wenn Heckenschnitte der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen und nicht zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden können, schreibt beispielsweise die Arag-Versicherung. Beispiel: Wenn die große Hecke nach einem Sturm auf den angrenzenden Bürgersteig zu kippen droht. „Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte aber die zuständige Naturschutzbehörde informieren und fragen, ob eine Genehmigung notwendig ist.“

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