Durchfahrt verboten Wer ins Strücklinger Gebüsch will, der hat Pech gehabt

Hans Passmann
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Von Hans Passmann
| 28.09.2023 18:17 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
Das Durchfahrt-Verboten-Schild steht an der Straße Ostermoor in Strücklingen - direkt vor einem Gebüsch. Foto: Passmann
Das Durchfahrt-Verboten-Schild steht an der Straße Ostermoor in Strücklingen - direkt vor einem Gebüsch. Foto: Passmann
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Ist dieses Schild an der Straße Ostermoor in Strücklingen ein Schildbürgerstreich oder wurde es dort vergessen? Diese Frage stellt sich auch unser Reporter Hans Passmann.

Strücklingen - Schildbürgerstreich oder einfach vergessen – das könnte auf dieses Verkehrsschild „Durchfahrt verboten“ an der Straße „Am Ostermoor“ in Strücklingen zutreffen. Dort sollte einst die heutige Umgehungsstraße entlang führen. Doch das ist Geschichte.

Es gibt dort keine Straße. Alles ist mit Bäumen zugewachsen und dahinter eine Pferdekoppel eingezäunt. Welcher Verkehrsteilnehmer sollte hier durchfahren? Das Verkehrszeichen mit der Nummer 250 für „Durchfahrt verboten“ – ein rundes, weißes Schild mit rotem Rand – ist ein Verbotsschild und gilt für jegliche Fahrzeuge, also auch für Fahrräder. In dem derart gekennzeichneten Bereich sind keine Fahrzeuge erlaubt.

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