Osnabrück  Bistum Osnabrück: So liefen vergangene Bischofswahlen ab und so viel Einfluss hat der Papst

Hermann Queckenstedt
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Von Hermann Queckenstedt
| 25.09.2023 07:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Blick auf die Mitra vom ehemaligen Bischof Franz-Josef Bode im Osnabrücker Dom St. Petrus nach seinem Abschiedsgottesdienst. Bode hatte seinen Rücktritt wegen persönlicher Fehler im Umgang mit sexuellen Missbrauchsfällen begründet. Foto: dpa/ Friso Gentsch
Blick auf die Mitra vom ehemaligen Bischof Franz-Josef Bode im Osnabrücker Dom St. Petrus nach seinem Abschiedsgottesdienst. Bode hatte seinen Rücktritt wegen persönlicher Fehler im Umgang mit sexuellen Missbrauchsfällen begründet. Foto: dpa/ Friso Gentsch
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Wer Franz-Josef Bode nach seinem Rücktritt ins Bischofsamt folgt, ist noch unklar, denn bei der Wahl handelt es sich um einen langwierigen Prozess. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, wie das Bistum Osnabrück einst zu neuen Bischöfen kam.

Die symbolische Selbstinszenierung auf dem Propaganda-Taler ist eindeutig: Während die Sonne des verstorbenen evangelischen Fürstbischofs Ernst August I. 1698 am westlichen Horizont untergeht, beginnen die 25 Sterne der Osnabrücker Domkapitulare am Firmament zu leuchten. Diese leiteten das Hochstift seinerzeit bei einem unbesetzten Bischofsstuhl.

Facetten dieser bis 1803 gültigen Praxis haben sich bis heute erhalten. Zwar hat das aktuell neunköpfige Kapitel nach dem Rücktritt von Franz-Josef Bode nicht die Leitungsverantwortung gemeinsam übernommen, aber mit der Wahl von Weihbischof Johannes Wübbe zum Diözesanadministrator die diözesane Geschäftsführung bis zum Amtsantritt des 97. Bischof von Osnabrück geregelt.

Im Gegensatz zu früheren Jahrhunderten obliegt heute dem Papst und seiner Bischofskongregation die Auswahl der Kandidaten, was die künftige geistliche Ausrichtung des Bistums maßgeblich prägen kann. Grundlage ist das sogenannte Preußenkonkordat, mit dem das Land Preußen und der Heilige Stuhl seit 1929/30 das Vorgehen für anstehende Bischofswahlen geregelt haben: Zunächst können alle „preußischen“ Bistümer im Vatikan potenzielle Anwärter benennen, wobei der Papst die deutschen Vorschläge auf seiner endgültigen Wahlliste nicht berücksichtigen muss. Ist diese nach Osnabrück übermittelt, muss das Domkapitel daraus wählen.

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Zumeist verliefen diese Prozesse geräuschlos. In Köln gab es indes nach dem Tod Joseph Kardinal Höffners 1987/88 ein heftiges Ringen zwischen Vatikan und Domkapitel, das den umstrittenen, aber von Rom gewünschten Berliner Erzbischof Joachim Meisner nicht einfach durchwinken wollte. Daraufhin änderte der Papst die Kölner Bischofs-Wahlordnung so, dass die einfache Mehrheit ausreichte. Meisner wurde dann am 20. Dezember 1988 mit dem schwachen Ergebnis von nur sechs Ja-Stimmen bei zehn Enthaltungen gewählt.

Im Nachgang müssen die Regierungen der jeweils mit der Diözese verbundenen Bundesländer zustimmen, was für das Gebiet des ehemaligen Preußen die politische Dimension des Wahlaktes beleuchtet und auf einen deutschen Sonderweg im Verhältnis von Kirche und Staat seit dem Mittelalter zurückzuführen ist. Als während des „Kulturkampfes“ zwischen Bismarck und der katholischen Kirche nach dem Tod von Bischof Johannes Beckmann (1878) nur noch zwei von sieben Osnabrücker Domkapitularen im Amt waren, besetzte Papst Leo XIII. mangels Wahlgremiums den Bischofsstuhl 1882 mit dem Domherrn und ehemaligen Generalvikar Bernard Höting. Dieser galt als politisch konziliant und fand als „äußerst willkommene Person“ zunächst die uneingeschränkte Zustimmung der preußischen Obrigkeit.

Nach Hötings Tod im Jahr 1898 favorisierte die preußische Administration den Kölner Dompropst Karl Berlage als Nachfolger, der aus Salzbergen stammte. Zunächst Domvikar in Osnabrück, war er 1880 wegen seiner staatsloyalen Haltung zum Regierungsschulrat in Straßburg aufgestiegen und auf preußisches Votum 1886 Vorsitzender des Kölner Domkapitels geworden. In Osnabrück eher unbeliebt, ignorierte ihn das Domkapitel bei seinen Wahlvorschlägen für den Papst und wählte später den Leiter des Münsteraner Priesterseminars, Hubert Voß, der – von Rom vorgeschlagen – schon auf seiner eigenen Liste gestanden hatte. Weil Voß in den Augen des Oberpräsidenten von Westfalen „öffentlich, insonderheit politisch, niemals hervorgetreten“ und daher unbelastet war, stimmte die Regierung der Wahl zu.

Am 26. Mai 1914 war es der erst 37-jährige Meppener Gymnasiallehrer Wilhelm Berning, den die Domherren nach Voß´ überraschendem Tod aus einer Liste von fünf Kandidaten zum Bischof wählten. Dem staatlichen Gutachten des Meppener Landrats Behnes zufolge, war Berning „ein vielseitig gebildeter Mann, der große Befähigung mit vielem Wissen verbindet“ und sich „anderen Konfessionen gegenüber“ konziliant erweisen werde. Wegen der erheblichen politischen Bedeutung gestaltete sich die Wahl indes deutlich öffentlicher als heute und wurde am Wahltag durch den hannoverschen Oberpräsidenten als preußischem Kommissar begleitet.

Nach einem chormusikalisch gestalteten Gottesdienst wartete die staatliche Delegation im Bischofshaus, während die Domherren im Kapitelssaal am Domkreuzgang ihr Votum abgaben. Danach wohnten der Kommissar und seine Begleiter der feierlichen Proklamation des neuen Oberhirten vor den versammelten Gläubigen im Dom bei. In München wurde der päpstliche Nuntius und Erzbischof Andreas Frühwirth vom Wahlausgang so überrascht, dass er im Meppener Maristenkloster und beim Hildesheimer Bischof Adolf Bertram um eine politische Einschätzung Bernings nachsuchte.

Als der durchsetzungsstarke, aber angesichts seiner politischen Rolle in den ersten Jahren der NS-Herrschaft nicht unumstrittene Bischof 1955 verstarb, suchte das Kapitel einen tatkräftigen Nachfolger. Dieser sollte das wegen der zusehends autoritär verlaufenen Amtszeit Bernings belastete Verhältnis zwischen Bistumsleitung und Diözesanklerus beruhigen, ein katholisches Gegengewicht zum angesehenen evangelischen Hannoverschen Landesbischof Hanns Lilje bilden und auch der DDR-Regierung gegenüber für den mecklenburgischen Bistumsteil sprachfähig sein.

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Die Domkapitulare entschieden sich 1956 für einen Kandidaten aus den eigenen Reihen, dessen labile Gesundheit die Nominierung nach kirchlichem Recht äußerst fragwürdig macht. Als Franz Demann am 27. März 1957 nach der Weihe und vor seiner ersten Predigt als Bischof die Gläubigen vor den Dom segnete, brach er dort tot zusammen. Die anschließende, nun deutlich beschleunigte Bischofswahl fiel auf Demanns Generalvikar Helmut Hermann Wittler, der von 1957 bis 1987 der Diözese vorstand und nach dem langen Pontifikat Wilhelm Bernings die dringendsten Reformen in der Diözese umsetzte.

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