Urteil am Landgericht Oldenburg Papageienfall endet mit Haft
Ein Wilhelmshavener hat zwei Jugendliche angestiftet, bei einer Seniorin einzubrechen. Die Tat scheiterte an Papageien – und Mann mit seiner Berufung.
Oldenburg/Wilhelmshaven - Ein Mann aus Wilhelmshaven, der zwei Jugendliche mit dem Überfall auf eine Seniorin beauftragt hatte, muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das hat Oldenburger Landgericht in einer Berufungsverhandlung entschieden. Der 21-Jährige hatte die Jungen im Juli vergangenen Jahres dazu angestiftet, in das Haus einer 75-Jährigen in Wilhelmshaven einzudringen, um die alte Frau auszurauben.
Dabei hatten die beiden jungen Einbrecher allerdings wenig Erfolg. Sie waren zwar in das Haus gelangt, als sie die 75-Jährige aber mit einem Fleischermesser bedrohten und erste Schubladen durchwühlten, wurden die beiden von den Papageien der Frau angegriffen. Die Seniorin besitzt mehrere der Vögel, die frei in der Wohnung umherfliegen. Vermutlich hatten die Papageien gemerkt, dass ihre Besitzerin in Not ist. Auf jeden Fall griffen sie die Einbrecher an und sollen dabei laut geschrien haben.
Beschützerinstinkte geweckt
Am aggressivsten war der älteste Papagei mit Namen Rico. Er ist schon 35 Jahre alt und beschützte die Wilhelmshavenerin so gut er konnte. Rico griff die Jugendlichen so heftig an, dass sie ohne Beute aus dem Haus fliehen mussten beziehungsweise wollten. Die Außentür klemmte. Die 75-Jährige hatte in dem Moment sogar noch Mitleid mit den völlig verängstigen Tätern. Sie öffnete ihnen die Tür, damit sie sich vor den wütenden Papageien in Sicherheit bringen konnten.
Die beiden jungen Einbrecher waren vom Amtsgericht in Wilhelmshaven zu Arbeitsauflagen verurteilt worden. Der Drahtzieher des Überfalls sollte nach einem Urteil des Amtsgerichts wegen versuchten schweren Raubes für drei Jahre hinter Gitter. Er soll die Jugendlichen nicht nur mit dem Einbruch beauftragt, sondern ihnen auch das Messer gegeben haben. Während des Einbruchs wartete er demnach mit dem Fluchtauto vor dem Haus, in dem er sich auch ausgekannt haben soll. Der 21-Jährige hatte die Rechnung aber ohne die Papageien und die verängstigten Jugendlichen gemacht. Sie hatten den Kampf gegen die Vögel verloren und waren schneller am Auto zurück, als es ihm lieb gewesen sein dürfte.
Täter zahlt freiwillig Schmerzensgeld
Gegen das Amtsgerichtsurteil hatten die Staatsanwaltschaft und auch die Verteidigung des Angeklagten Berufung eingelegt. In der Verhandlung vor dem Landgericht Oldenburg beantragte die Staatsanwaltschaft eine Strafe von drei Jahren und drei Monaten Gefängnis. Die traumatischen Folgen der Tat für das Opfer müssten deutlicher berücksichtigt werden, zumal die betagte Dame in ihrem eigenen Haus als besonderem Schutzraum überfallen worden sei, so die Begründung. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Beide Seiten konnten sich aber mit ihren Forderungen nicht durchsetzen.
Verglichen mit dem Urteil des Amtsgerichts, kam der Anstifter des Überfalls am Ende etwas besser davon. Das lag an dem Umstand, dass der Wilhelmshavener dem 75-jährigen Opfer beim Prozess ein Schmerzensgeld in Höhe von 1500 Euro in bar übergab. Die Seniorin hatte dem Mann zuvor schwere Vorwürfe gemacht. Ob er nicht auch eine Oma habe, wollte sie von ihm wissen. „Wie würden Sie es finden, wenn die überfallen werden würde?“