Pflegemängel in Seniorenheim  Angehörige können etwas tun, aber nicht viel

Katja Mielcarek
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Von Katja Mielcarek
| 05.09.2023 13:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Die Pflegemängel in der Seniorenwohnanlage Heisfelde treiben viele Angehörige der Bewohner um. Foto: Wolters
Die Pflegemängel in der Seniorenwohnanlage Heisfelde treiben viele Angehörige der Bewohner um. Foto: Wolters
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Die Pflegemängel in der Seniorenwohnanlage Heisfelde haben viele Angehörige der Bewohner aufgeschreckt. Ein Experte erklärt, woran man Pflegemängel erkennen und sich dagegen wehren kann.

Leer - Mängel bei der Mobilisierung, bei der Gabe von Medikamenten, bei der Behandlung von Schmerzen oder bei der Lagerung von bettlägerigen Bewohnern: In der Seniorenwohnanlage Heisfelde lag in der Vergangenheit einiges im Argen, wie eine Überprüfung durch den Medizinischen Diensts der Pflegekassen im Mai 2022 gezeigt hat. Öffentlich geworden sind die Missstände erst Monate nachdem der Landkreis als Träger und gleichzeitig Heimaufsicht davon erfuhr.

Was und warum

Darum geht es: Wenn Angehörigen Pflegemissstände auffallen, können sie was tun, allerdings nicht viel.

Vor allem interessant für: Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen sowie deren Angehörige

Deshalb berichten wir: Wir können uns vorstellen, dass sich jetzt viele Menschen, deren Angehörige in einem Seniorenheim wohnen, fragen, wie sie selber Missstände erkennen können.

Die Autorin erreichen Sie unter: k.mielcarek@zgo.de

Nun sind viele Protagonisten alarmiert: die Kreisverwaltung, die Kommunalpolitiker und nicht zuletzt die Angehörigen der Bewohner. Hätten sie alle vorher was merken können oder sogar müssen?

Wir haben mit Markus Sutorius, Jurist beim BIVA-Pflegeschutzbund darüber gesprochen, wie es zu solchen Missständen kommen kann und wie sich Angehörige verhalten können, wenn ihnen Mängel auffallen. Die BIVA vertritt die Interessen von Menschen im Alter, die Wohn- und Betreuungsangebote nutzen und sich fremder Hilfe und Pflege anvertrauen.

Ist Heisfelde ein Einzelfall?

Nein, ganz bestimmt nicht, sagt Sutorius. Der Fachkräftemangel betreffe viele Senioren- und Pflegeheime. Und das führe beinahe zwingend zu Einschränkungen in der Betreuung der Bewohner. Das betreffe mindestens die Alltagsbegleitung und soziale Betreuung, die auch zu den Aufgaben der Einrichtungen gehöre. Die dafür zuständigen Mitarbeiter würden oft abgezogen, um in der Pflege auszuhelfen. „Satt, sauber und sicher“ zu sein, sei das, was ein Heim mindestens bieten müsse, aber selbst das funktioniere oft nicht.

Auf was sollten Angehörige achten?

Es gebe verschiedene Anhaltspunkte, an denen auch Ungeschulte erkennen könnten, dass es um die Pflege ihrer Angehörigen womöglich nicht gut bestellt sei, sagt Sutorius. Man solle darauf achten, ob die Bewohner mobilisiert, aus dem Bett geholt und gewaschen würden. Auch der Geruch in einer Einrichtung und in den einzelnen Zimmern könne ein Anzeichen für eine mangelhafte Pflege sein. „Wie sieht die Bettwäsche aus, und wie laufen die Pflegekräfte rum? Haben die Bewohner Wunden?“, nennt Sutorius weitere wichtige Fragen. Aber all das könnten nur erste Anhaltspunkte sein. Die Gesamt-Pflegesituation sei von außen nicht wirklich einzuschätzen.

Noch problematischer sei die Situation für Bewohner, die keinen oder kaum Besuch von außen bekommen. „Seit Januar sind die gesetzlichen Betreuer aber zu regelmäßigen Besuchen verpflichtet, das war vorher nicht so“, sagt der Jurist.

Ein schlechter Pflegezustand könnte den behandelnden Ärzten auffallen, bestätigt Sutorius. Allerdings kooperierten viele Einrichtungen mit bestimmten Ärzten. Da werde vieles per Telefon und ohne persönlichen Kontakt zum Patienten geregelt: „Auch die Ärzte sind alle tendenziell überlastet.“ Gleichzeitig profitierten die so von der Situation, dass sie es sich zweimal überlegen würden, Alarm zu schlagen. Der Rat des Juristen: Wer einen Hausarzt hat, der auch in dem Pflegeheim Hausbesuche hat, solle bei dem bleiben.

An wen wendet man sich, wenn man das Gefühl hat, das etwas nicht stimmt?

Erster Ansprechpartner seien Heimleitung und Pflegedienstleitung, sagt Sutorius. Das war zuletzt in Heisfelde schwierig. Die Heimleitung ist längerfristig erkrankt, die Pflegedienstleitung hatte gekündigt.

Nächster Anlaufpunkt sei die Heimaufsicht, im Falle von Heisfelde also der Landkreis Leer. Der habe letztlich auch das größte Repertoire, um im Falle des Falles einzuschreiten. Er könne beispielsweise Fortbildungen anordnen oder einen Aufnahmestopp verhängen. Beides hat der Landkreis gemacht, nachdem die schlechten Untersuchungsergebnisse vom Mai 2022 bekannt wurden. Allerdings hatte es schon vorher offenbar Hinweise auf Pflegemängel gegeben. In der jüngsten Sitzung des Betriebsausschusses der Einrichtung berichtete eine Angehörige, sie habe den Landkreis schon Anfang 2021 über die Defizite informiert, die der Medizinische Dienst im Mai 2022 ebenfalls feststellte. Die Heimaufsicht, also der Landkreis seien den Vorwürfen nachgegangen, versicherte Landrat Matthias Groote (SPD), allerdings sei nichts Negatives aufgefallen.

Letzte Instanz sei schließlich der Medizinische Dienst der Pflegekassen, sagt Sutorius. Der könne in Extemfällen den Vertrag mit einer Einrichtung kündigen. Das werde er aber kaum tun, weil es viel zu wenig Betreuungsplätze gebe: „Das ist das Spannungsfeld, in dem wir uns befinden: Wollen wir eine schlechte Pflege für alle oder eine gute für wenige?“

Und wenn sich trotz Beschwerden nichts bessert?

Bewohner, Angehörige und Betreuer könnten die Einhaltung des Betreuungsvertrags verlangen, betont Sutorius. Gebe es da Mängel, könne man den Monatsbeitrag mindern – ähnlich wie eine Mietminderung. Im schlimmsten Falle könne die Einrichtung dann kündigen, wenn man zwei volle Monatsbeiträge schuldig bleibe. Dann müsse vor Gericht geklärt werden, ob die Minderung rechtens gewesen sei.

Bekomme die Einrichtung recht, könne sie mit einem Gerichtsvollzieher die Räumung durchsetzen – allerdings nur, wenn es eine Ersatzversorgung gebe. Das sei in den meisten Fällen nicht der Fall. Er warnt trotzdem davor, es leichtfertig darauf ankommen zu lassen. Denn auf den Gerichtskosten bleibe man sitzen, wenn man vor Gericht verliere. Und da kämen schnell mehrere Tausend Euro zusammen.

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