Prozess in Oldenburg  Papageien schlagen Einbrecher in die Flucht

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 04.09.2023 14:49 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Verhandelt wird am Landgericht Oldenburg. Foto: Strangmann/DPA
Verhandelt wird am Landgericht Oldenburg. Foto: Strangmann/DPA
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Sie brachen bei einer Seniorin in Wilhelmshaven ein, doch damit rechneten die beiden Jugendlichen nicht: Drei Papageien griffen sie an und verscheuchten sie. Der Drahtzieher der Tat steht nun vor Gericht.

Wilhelmshaven/Oldenburg - Das erleben Einbrecher eher selten: Dass sie am Tatort von Papageien angegriffen und aus dem Haus gescheucht werden. So geschehen am 10. Juli 2021 in Wilhelmshaven. Zwei jugendliche Einbrecher sollen im Auftrag eines 21-jährigen Wilhelmshaveners eine 80-jährige Seniorin in deren Haus in Wilhelmshaven überfallen und mit einem Messer bedroht haben. Doch Beute machten sie nicht – und das hat einen tierischen Hintergrund.

Die Dame besitzt mehrere Papageien, die frei im Haus umherfliegen. Und die sollen nun die beiden jugendlichen Einbrecher äußerst laut schreiend angegriffen und aus dem Haus gejagt haben. Der 21-Jährige, der den jungen Tätern den Auftrag erteilt haben soll, muss sich nun vor dem Oldenburger Landgericht wegen versuchten schweren Raubes verantworten. Er war nicht mit im Haus, muss sich die Tat laut Anklage aber zurechnen lassen. Er soll der Drahtzieher des Geschehens gewesen sein und saß während der Tatausführung im Fluchtauto. Der 21-Jährige soll den jungen Mittätern Kleidung und Messer ausgehändigt haben. Er soll auch die Örtlichkeit gekannt haben. Der 21-Jährige hatte die Rechnung aber ohne die Papageien und die verängstigten Mittäter gemacht. Sie hatten den Kampf gegen die Vögel verloren und waren schneller am Auto zurück, als dem 21-Jährigen lieb gewesen sein dürfte.

Staatsanwaltschaft verweist auf traumatische Folgen für das Opfer

In einem ersten Prozess um die ihm zu Last gelegte Tat war der einschlägig vorbestrafte 21-Jährige vom Amtsgericht Wilhelmshaven zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatten aber sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung eingelegt. Das rief das Oldenburger Landgericht als Berufungsinstanz auf den Plan. Die Anklagebehörde fordert in dem jetzigen Verfahren mehr als drei Jahre Gefängnis für den 21-jährigen Wilhelmshavener.

Die traumatischen Folgen der Tat für das Opfer müssten deutlicher berücksichtigt werden, zumal die betagte Dame in ihrem eigenen Haus als besonderem Schutzraum überfallen worden sei. Der 21-Jährige dagegen will offenkundig eine mildere Strafe oder gar einen Freispruch erreichen. Geäußert hat er sich bisher nicht zu den Vorwürfen. Die Berufungsverhandlung wird fortgesetzt.

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