Hamburg  Doppelnamen für alle: Zwei kleine Striche Gerechtigkeit

Julia Falkenbach
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Von Julia Falkenbach
| 29.08.2023 11:36 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Ab Sommer 2025 genießen Eheleute mehr Freiheiten bei der Wahl des Nachnamens. Foto: Unsplash/Katelyn MacMillan
Ab Sommer 2025 genießen Eheleute mehr Freiheiten bei der Wahl des Nachnamens. Foto: Unsplash/Katelyn MacMillan
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Künftig dürfen beide Eheleute einen Doppelnamen tragen. Das mag für manche nach formalistischem Kleinkram klingen – gerade Frauen nimmt es jedoch die Last, sich zwischen alter und neuer Familie entscheiden zu müssen.

Manchmal ist es gar nicht so schwer, feministische Gretchenfragen zu lösen; gerade dann, wenn diese nicht auf gesellschaftlichen Missständen, sondern veralteten Vorschriften beruhen, die keinem nützen und manchen in Bedrängnis bringen. Schön, wenn die Regierung geräuschlos solche Probleme löst - schade, wenn sich niemand darüber freut. Deswegen tut es mir leid, aber diese Woche ist mal an der Zeit alle verlobten Paare zu beglückwünschen, denen die Diskussion um die Wahl des Familiennamens erleichtert wird.

Bislang müssen sich angehende Eheleute entscheiden, ob einer (beziehungsweise in der Regel eine) den Nachnamen des anderen annimmt, ob jeder seinen Nachnamen behält oder ob wieder in der Regel eine von beiden den schalen Kompromiss Doppelname wählt. Schal insofern, weil es bislang nicht möglich war, dass eine ganze Familie einen Doppelnamen trägt. Genau das soll am Mai 2025 endlich möglich sein. 

Die Frage nach dem Namen ist auch immer eine Frage nach der Identität. Er definiert, wie man wahrgenommen wird, dem man zugeordnet wird. Den eigenen Nachnamen nach 20, 25 oder noch mehr Jahren abgeben? Für viele Menschen verständlicherweise unvorstellbar; gut, dass es für jene seit Mitte der 70er möglich ist, dass jeder seinen Nachnamen behält.

Doch hat ein Ehepaar den Wunsch, einen gemeinsamen Familiennamen zu tragen und diesen auch an zukünftige gemeinsame Kinder weiterzugeben, musste einer seinen bisherigen Nachnamen aufgeben; aus Traditionsgründen in der Regel die Frau. Die bisherige Lösung des Doppelnamens für einen Partner ermöglichte einen kleinen Kompromiss; doch bedeutete diese Lösung trotzdem, dass ein Nachname der Familienname wird und der andere wie ein Überbleibsel aus einer vergangenen Zeit mitgenommen wird – und in der Regel auch nicht weitergegeben werden konnte.  Das neue Namensrecht macht nun endlich die Bildung eines echten Doppelnamens möglich (mit oder ohne Bindestrich übrigens).

Ein Doppelname macht noch keine gleichberechtigte oder glückliche Ehe. Doch kann die neue Doppelnamen-Regelung als Symbol verstanden werden, dass beide Partner gleichermaßen in einer Ehe aufgehen, ohne dass eine Ehe als Abwendung von der Herkunftsfamilie, den eigenen Leistungen und der Identität verstanden werden muss.

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