Online-Ärger  Autohaus droht nach negativer Bewertung im Internet mit Klage

Katja Mielcarek
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Von Katja Mielcarek
| 25.08.2023 18:03 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Weil er ein Autohaus im Internet schlecht bewertete, hat ein Mann nun Ärger. Symbolfoto: Weese/dpa
Weil er ein Autohaus im Internet schlecht bewertete, hat ein Mann nun Ärger. Symbolfoto: Weese/dpa
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Weil er Schwierigkeiten mit einem Autohändler hatte, hat ein Mann eine negative Bewertung im Internet hinterlassen. Nun hat er noch mehr Schwierigkeiten.

Ostfriesland - Der Gebrauchtwagen-Kauf bei einem Händler hat einem 52-Jährigen aus der Region einigen Ärger gebracht. Seinen Namen möchte er nicht veröffentlicht wissen – er befürchtet weiteren Ärger, und das nicht ohne Grund. Der Mann hatte bei dem Kauf seinen alten Wagen in Zahlung gegeben, der aber nicht, wie verabredet schnell umgemeldet wurde, sondern erst nach zwei Wochen. Von Schäden, die er später an seinem neuen Gebrauchtwagen entdeckte, wurde nur einer repariert. Anrufe und Mails blieben unbeantwortet.

Was und warum

Darum geht es: Einem Mann, der einem Autohaus eine negative Bewertung hinterlassen hat, drohte das Unternehmen mit einer Klage. Das hatte Erfolg: Der Mann nahm die Bewertung wieder aus dem Netz.

Vor allem interessant für: alle, die sich an Internet-Bewertungen orientieren und selbst welche verfassen

Deshalb berichten wir: Bewertungen im Internet sind für viele eine wichtige Orientierungshilfe. Nach dem Bericht eines Lesers sind uns Zweifel gekommen.

Die Autorin erreichen Sie unter: k.mielcarek@zgo.de

„Das hat mich so geärgert, dass ich eine schlechte Bewertung geschrieben habe“, sagt der 52-Jährige. Die sei ganz sachlich gewesen und habe zu 100 Prozent der Wahrheit entsprochen. Dass er sie nicht unter seinem Klarnamen, sondern unter einen Pseudonym abgeschickt hat, freut ihn im Nachhinein sehr. Denn nach wenigen Tagen wurde er von Google angeschrieben und ihm ein Anwaltsschreiben weitergeleitet. Das fordert die Löschung der Bewertung mit Hinweis auf Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Strafgesetzbuchs sowie auf ein altes Urteil des Bundesgerichtshofes und droht mit Klage.

Möglichst sachlich und konkret

„Auch wenn alles stimmt, was ich geschrieben habe, hat mich die Situation so belastet, dass ich einer Löschung zugestimmt habe“, sagt der Mann, „ich habe nicht die Nerven, mich auf einen Rechtsstreit einzulassen“. Grundsätzlich sei es ihm vor allem darum gegangen, andere zu warnen, und nicht darum, sich zu rächen. „Jetzt warne ich jetzt halt mündlich, indem ich meinen Bekannten von meinen Erfahrungen erzähle.“

So sachlich und so konkret wie möglich müssten Bewertungen im Internet geschrieben sein, damit sie nicht angreifbar seien, sagt Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sarkasmus, Ironie oder Schuldzuweisungen seien fehl am Platz. Ihr Rat an alle, die ähnliche Erfahrungen wie der 52-Jährige machen: „Suchen Sie sich anwaltlichen Beistand.“ Selbst wenn die angegriffene Bewertung aus dem Netz entfernt wurde, könne noch etwas nachkommen. „Unter anderem wird die Entfernung dann als Schuldeingeständnis gewertet.“

Hohe Dunkelziffer

Bei der Verbraucherzentrale meldeten sich immer wieder Menschen, die Ärger wegen einer Internet-Bewertung hätten, sagt Bartsch. Dass die Zahl steige, könne sie aber nicht sagen. Auch Andre Wolf vom Verein Mimikama kann keinen Trend bestätigen. Mimikama hat sich auf die Fahne geschrieben, vor Missbrauch im Internet zu warnen. „Die Dunkelziffer wird ziemlich hoch sein“, schätzt er. Wer Angst vor einer Klage habe, verhalte sie oft lieber still.

Aber wie aussagekräftig sind Bewertungen im Internet überhaupt, wenn schlechte Bewertungen mit anwaltlichem Druck wieder entfernt werden? „Man muss sich die Bewertungen schon genau anschauen“, sagt Wolf. Es empfehle sich, die Noten auf verschiedenen Portalen zu vergleichen. Die Note allein sei letztlich auch unerheblich. Wichtig sei, wie sie begründet wird. „Vielleicht stört sich jemand an etwas, was für mich selber gar keine Rolle spielt, und die Sachen, die für mich wichtig sind, werden gar nicht kritisiert.“ Bartsch weist darauf hin, dass es Bewertungsplattformen gibt, die die Bewertungen auf ihre Authentizität und Seriosität überprüfen und ihr Vorgehen auch dokumentieren.

Nicht souverän reagiert

Dass hinter dem Schreiben, das an dem 52-Jährigen ging, tatsächlich ein Anwalt steckt, hält Wolf nicht für bewiesen, auch wenn der Verweis auf Gesetze und Urteile Eindruck mache: „Ein solches Schreiben mit Urteilen, Paragrafen und Gerichten schreibe ich Ihnen mit ChatGPT in drei Minuten.“ ChatGPT nutzt Künstliche Intelligenz (KI), um unter anderem Texte nach den Vorstellungen seines Auftraggebers zu verfassen.

Deshalb heiße eine Klageandrohung noch lange nicht, dass tatsächlich geklagt werde. Wenn man die kritisierten Umstände nachweisen könne, solle man sich deshalb nicht zu viel Angst machen lassen. „Und selbst, wenn ein Anwalt dahintersteht, erscheint mir das Vorgehen nicht seriös.“ Souveräner wäre es, wenn sich das Autohaus in einer öffentlichen Antwort auf die Bewertung mit der Kritik auseinandersetze oder ihr widerspreche.

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