Interview Das hält ein Strafverteidiger aus Leer von der Cannabis-Legalisierung
Kai-Timo Hanses verteidigt regelmäßig Angeklagte vor Gericht – oft in Drogensachen. Was hält jemand wie er von den Hanf-Plänen der Regierung? Welcher Mandant ist ihm besonders im Gedächtnis geblieben?
Leer - In Berlin wurde kürzlich der Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland vorgelegt. Wir haben mit jemandem über die Pläne gesprochen, der tagtäglich mit der Drogenkriminalität zu tun hat: mit einem Strafverteidiger. Rechtsanwalt Kai-Timo Hanses aus Leer redet über die Chancen eines Cannabis-Gesetzes – aber auch über potenzielle Fehler, die aus seiner Sicht dringen vermieden werden sollten.
Herr Hanses, Sie sind Strafverteidiger in Leer. Welche Rolle spielen Verfahren gegen Cannabis-Konsumenten in Ihrem Alltag?
Kai-Timo Hanses: Das kommt immer wieder vor. Ich erinnere mich vor allem an einen herausragenden Fall der Kriminalisierung. Ich hatte einen Rentner bei mir, schwerst erkrankt und in Behandlung. Er hatte zwar Rezepte für medizinisches Cannabis, war aber wegen seiner geringen Rente nicht in der Lage, die Rezepte einzulösen. 20 Euro pro Gramm waren für ihn einfach nicht bezahlbar. Der hat dann zu Hause selbst angepflanzt und wurde mit einer nicht geringen Menge erwischt bei einer Hausdurchsuchung. Der Mann hat ein Jahr und zwei Monate Haft bekommen. Nur, weil es für ihn keine Möglichkeit gab, sich legal schmerzlindernd behandeln zu lassen.
Sollte der aktuelle Gesetzesentwurf zur Cannabis-Legalisierung umgesetzt werden – wären dann Menschen wie diesem Mandanten effektiv geholfen?
Hanses: Beim aktuellen Gesetzesentwurf gehe ich davon aus, dass er bei vielen Menschen schon umsetzt, was er soll – nämlich die Abkehr vom Schwarzmarkt. Die werden künftig in die Cannabis-Clubs gehen oder zu Hause ihr Gras anbauen. Allerdings werden die Autofahrer unter ihnen trotzdem vor Problemen stehen, wenn sich verkehrsrechtlich nichts ändert. Der wesentliche Punkt ist die Fahrerlaubnisverordnung: Dort heißt es wörtlich, dass gelegentlicher Konsum von Cannabis die Eignung zum Autofahren aufhebe. Und laut aktueller Rechtsprechung reicht schon der zweimalige Konsum, um als „gelegentlich“ zu gelten. Dann sind Sie gelegentlicher Konsument und nicht mehr geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs – und schon steht die gefürchtete Medizinisch-Psychologische Untersuchung, die MPU, an.
Immerhin hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing angekündigt, konkrete Grenzwerte ähnlich der Promillegrenze beim Alkohol festzulegen. Dazu soll es eine Experten-Arbeitsgruppe geben.
Hanses: Das ist auch schön und gut und essenziell für eine erfolgreiche Legalisierung, nur ist eben die Streichung des gelegentlichen Konsums als Grund für den drohenden Verlust der Fahrerlaubnis genauso wichtig. Dazu kommt aus meiner Sicht als Strafverteidiger auch die Tilgung bereits begangener Straftaten: Dem Gesetzesentwurf zufolge soll alles, was künftig legal ist, aus den Registern der Verurteilten gelöscht werden. Was bislang ungeregelt bleibt, ist aber der Vollzug: Mal angenommen, ich wurde rechtskräftig verurteilt, zum Beispiel zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Das Gesetz ist umgesetzt, aber die Strafe steht noch im Raum. Wenn der Bundestag an dieser Stelle kein Vollstreckungsverbot verabschiedet, zahle ich eine Strafe für etwas, das alle anderen inzwischen legal machen können. Das darf nicht sein. Als Anwalt rate ich aktuell sowieso keinem meiner Mandanten, irgendwas rechtskräftig werden zu lassen, bis das Cannabis-Gesetz durch ist. Heißt: Alle Rechtsmittel werden ausgeschöpft, um die Verfahren möglichst lange am Laufen zu halten.
Abgesehen vom Straßenverkehr, wie blicken Sie auf die anderen Regelungen?
Hanses: Das schwerwiegendste Problem ist, dass der Gesetzesentwurf an einer Stelle viel zu undefiniert ist: Jeder Volljährige darf 25 Gramm Cannabis besitzen, außerdem ist der Eigenanbau von drei Pflanzen pro Person erlaubt. Wenn ich jetzt aber drei weibliche Pflanzen habe, komme ich schon pro Pflanze über die erlaubte Höchstmenge. Ich habe in meinen Akten noch nie eine erntereife Cannabis-Pflanze gehabt, die weniger als 26 Gramm getragen hat. Muss ich das Marihuana also an der Pflanze lassen, damit ich nicht kriminell bin? Oder wiegt die Pflanzen-Höchstmenge rechtlich höher als die Höchstmenge an fertigem Gras? Da muss der Gesetzgeber unbedingt besser festlegen, was tatsächlich erlaubt ist. Sonst kriminalisiere ich die Selbstanbauer durch die Hintertür, obwohl doch gerade diese Menschen dem Schwarzmarkt entfallen. Grundsätzlich hat ja keiner Bock auf den Schwarzmarkt. Niemand, der Cannabis kauft, hat ernsthaft Bock, zum Dealer zu gehen. Gerade in unserer Region ist es bei den Jugendlichen so, dass sie nach Holland in den Coffeeshop fahren, sich da Gras kaufen und das Risiko, fünf Gramm nach Deutschland mitzunehmen, einfach eingehen. Da wird bei Leuten, die erstmals erwischt werden, das Verfahren eh fast immer eingestellt. Und du musst nicht zu einem Idioten gehen, bei dem du fast immer beschissen wirst, schlechte Qualität bekommst und dich in ganz andere Kreise begibst.
Wird die Legalisierung von Cannabis aus Ihrer Sicht dafür sorgen, dass es im Zusammenhang mit Marihuana grundsätzlich zu weniger Straftaten kommen wird?
Hanses: Wir müssen uns nichts vormachen: Cannabis ist nicht der Schwarzmarkt-Geldbringer. Ja, Gras-Dealer kaufen sich Lacoste-Polohemden oder mal einen BMW – aber keine Straßenzüge voller Häuser. Diese großkriminellen Strukturen sind im Koks- oder Heroin-Business zu finden. Da sind die Gewinnspannen einfach viel größer. Deshalb ist der Blickwinkel auch nicht schlecht: Durch die Legalisierung schafft man bei den Leuten auch das Gedankengut ab, dass du mit Grasverticken das große Geld verdienen kannst. Das ist ja nicht so. Und die Leute, die aktuell unter dem Radar einfach mal einen kiffen, werden so intelligent sein, auch in Ostfriesland Cannabis-Clubs zu gründen. Anders als beim Alkohol werden es die Jugendlichen auch viel schwerer haben, an Marihuana zu kommen. Gucken Sie doch mal auf einen Fußballplatz in Ostfriesland: Da bekommt der 15-Jährige auch ohne Probleme sein Bier. Beim Gras wird das nicht so sein.