Hamburg  Sachsen-Anhalt verbietet Gendersternchen an Schulen – das gilt in Niedersachsen

Jakob Patzke
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Von Jakob Patzke
| 17.08.2023 12:12 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Land Sachsen-Anhalt hat das Gendern mit Sonderzeichen an Schulen verboten. Foto: imago images/dts Nachrichtenagentur
Das Land Sachsen-Anhalt hat das Gendern mit Sonderzeichen an Schulen verboten. Foto: imago images/dts Nachrichtenagentur
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Kurz vor Schulstart hat das Bildungsministerium in Sachsen-Anhalt das Gendern in Sonderzeichen an allen Schulen verboten. Welche Regelung gilt in Niedersachsen?

Das Bildungsministerium in Sachsen-Anhalt hat das Gendern in Sonderzeichen an allen Schulen im Bundesland verboten. Gemeint sind Schreibweisen mit Doppelpunkt, Sternchen, Unterstrich und andere Formen zur Kennzeichnung von mehrgeschlechtlichen Bezeichnungen. Somit sind Schreibweisen wie beispielsweise „Schüler*in“, „Schüler:in“ oder „Schüler_in“ nicht mehr zulässig. Zunächst hatte die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtet.

Demnach gilt das Verbot sowohl für den Unterricht als auch für offizielle Schreiben der Schulen. Nicht betroffen von der Regelung sind Doppelnennungen wie beispielsweise „Schülerinnen und Schüler“. Auch die Verwendung neutraler Begriffe wie „Lehrkraft“ oder „Lehrperson“ sind weiterhin zulässig – obwohl sie einen Variante des Genderns darstellen.

Darüber hinaus umfasst das Gender-Verbot nicht die Unterrichtsmaterialien. „Lernmaterialien anderer Institutionen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums“, erklärte das Bildungsministerium Sachsen-Anhalts auf Nachfrage des MDR. „Dies bedeutet aber nicht, dass diese Materialien nicht im Unterricht verwendet werden dürfen.“ Es bestünden keine inhaltlichen Fehler, sondern Abweichungen von der derzeit gültigen Rechtschreibnorm.

Das Bildungsministerium folgt mit dem Gender-Verbot nach eigenen Angaben dem Beschluss des Rats deutscher Rechtschreibung. Dieser hatte im Juli die Genderzeichen nicht als Kernbestand der deutschen Orthografie eingestuft. Heißt: Bei Sternchen, Unterstrich oder Doppelpunkt handelt es sich auch weiterhin nicht um reguläre Zeichen der deutschen Sprache.

Anders als in Sachsen-Anhalt macht das Land Niedersachsen beim Gendern den Lehrkräften keine Vorgaben. Damit dürfen die Schüler beispielsweise auch in Prüfungen gegenderte Begriffe verwenden. Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) befürwortet sogar offen das Gendern im Unterricht, wie sie im April gegenüber unserer Redaktion erklärte.

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