Berlin Bußgeld vermeiden – diese ungewöhnlichen Verkehrsschilder sollten Sie kennen
Wie dürfen Fahrradfahrer im Kreisverkehr fahren? Was gilt bei verschneiten Verkehrsschildern und was bedeutet eigentlich dieses Schild? Immer wieder ist man als Autofahrer mit Schildern und Regeln konfrontiert. Dabei kann Unkenntnis teuer werden. Diese seltenen Schilder sollten Sie deuten können.
Überholverbot, 30er-Zone oder Vorfahrtgewähren: Diese Verkehrsschilder kennt eigentlich jeder. Doch es gibt Schilder und Regeln, von denen viele Verkehrsteilnehmer gar nicht wissen, dass sie existieren.
Das kann daran liegen, dass das Schild sehr neu ist oder sehr selten. Eine Verkehrsregel kann aber auch so skurril sein, dass man sich nur in den seltensten Fällen damit konfrontiert sieht oder nie wirklich über ein solches Szenario nachgedacht hat. Trotzdem gilt im Straßenverkehr: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, weswegen Sie diese Regeln unbedingt kennen sollten, wenn Sie ein ärgerliches Bußgeld vermeiden wollen.
Gerade bei den Verkehrsschildern gibt es oft Neuerungen. Neue technologische Innovationen und gesetzliche Änderungen erfordern eine neue Beschilderung. Über die Internetseite des ADAC können Sie alle aktuellen Verkehrsschilder einsehen.
Dieses Schild dürfte vielen Menschen noch unbekannt sein. Als relativ neues Schild ist das „Inlineskaten und Rollschuhfahren frei“-Schild noch eher selten zu sehen. Ohne eine solche Zusatzbeschilderung ist es Inlineskatern verboten, auf Fahrradwegen in Deutschland zu fahren.
Dieses Überholverbotsschild wurde 2020 eingeführt und verbietet Autos das Überholen von einspurigen Fahrzeugen, wie etwa Fahrrädern und Motorrädern. Das Schild soll an besonders gefährlichen und unübersichtlichen Stellen eingesetzt werden und den Schutz der Fahrrad- und Motorradfahrer garantieren.
Dieses Zeichen ist das Gegenstück zu dem bekannten „Fahrräder frei“-Schild. Denn obwohl E-Roller und ähnliche E-Gefährte auf Radwegen fahren dürfen, sind sie von dem „Fahrräder frei“-Schild ausgenommen. Ohne ein zusätzliches Schild dürfen sie also nicht in diesen Zonen verwendet werden.
Das Verkehrsschild mit dem geteilten Auto weist auf einen „Carsharing“-Bereich hin. Es wird meist in Verbindung mit dem Parkplatzzeichen verwendet und weist auf einen speziellen Carsharing-Parkplatz hin. Bei Missachtung dieses Schildes kann ein Bußgeld von 55 Euro fällig werden, sogar das Abschleppen des Autos droht.
Auch abseits von den Verkehrsschildern gibt es unbekannte Regeln, deren Nichtbeachtung zu empfindlichen Bußgeldern führen kann.
Verschneite Schilder: Bei allen Verkehrsschildern gilt: Sie müssen so aufgestellt sein, dass der Verkehrsteilnehmer sie mit einem schnellen Blick im Vorbeifahren erfassen kann. Sollten Schilder durch Schnee oder Schmutz nicht mehr lesbar sein, kann nicht erwartet werden, dass sich der Verkehrsteilnehmer an sie hält. Doch Vorsicht: Schilder wie das Stoppschild oder Vorfahrtgewähren-Schild sind aufgrund ihrer einzigartigen Form immer gültig.
Straßenmalerei: In vielen Vororten und etwas ruhigeren Verkehrsbereichen findet man gemalte Straßenschilder auf der Fahrbahn. Doch diese sind meistens nur in Verbindung mit einem aufgestellten Verkehrsschild gültig. Eine Ausnahme bildet der Zebrastreifen, der auch ohne Schild seine Gültigkeit behält.
Dach unten, Scheiben hoch: Beim Parken gilt: Die Scheiben müssen oben sein, sonst droht ein Bußgeld von 15 Euro oder sogar das Abschleppen des Autos. Kurios dabei: Bei Cabrios darf das Dach unten bleiben, die Fenster müssen aber hochgefahren sein.
Barfuß im Auto: Wer abends im Sommer noch schnell einkaufen möchte und dabei nur in Flip-Flops oder sogar barfuß fährt, kann bei einem Unfall Probleme bekommen. Zwar ist das barfüßige Fahren an sich nicht verboten, bei einem Unfall droht eine Mithaftung für den Fahrer ohne Schuhe.
Mit dem Auto ein bisschen „bummeln“: In Zeiten von hohen Spritpreisen zwar selten geworden, gerade im Sommer bei Motorradfahrern aber immer noch beliebt: einfach ein bisschen herumfahren. Gerade in der Stadt kann das aber teuer werden. Das planlose Umherfahren kann bis zu 100 Euro Strafe kosten. Dabei geht es vor allem um die Lärmbelästigung, die so entsteht.
Gleiche Regeln für Radfahrer: Im Kreisverkehr schnell mal in die entgegengesetzte Richtung fahren, ist für viele Fahrradfahrer Normalität. Doch auch hier drohen Bußgelder. Wer als kleine Abkürzung mit dem Fahrrad falsch herum in den Kreisverkehr fährt, riskiert ein Bußgeld von 20 Euro, bei einer Gefährdung sogar eine Strafe von 30 Euro.
Erfahren Sie hier mehr darüber, ob Sie bei einem Fahrradfahrer am Zebrastreifen halten müssen.