Garrelerin wird unter Betreuung gestellt 15-Jährige klaut mehrmals mit Verwandten in Süddeutschland
Weil sie sich dem schlechten Einfluss ihrer Familie in Süddeutschland nicht entziehen konnte, wurde eine 15-jährige Garrelerin unter Betreuung gestellt. Sie hat mit ihren Verwandten mehrfach geklaut.
Garrel/Cloppenburg - Wegen ihrer erneuten Beteiligung an einer Diebstahls-Tour ihrer Verwandten hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht eine 15-Jährige aus Garrel schuldig gesprochen und die Jugendliche unter Betreuung gestellt. Das soll den negativen Einfluss, den die Verwandten auf die 15-Jährige haben sollen, stoppen.
Das ist nun das vierte Mal, dass sich die Jugendliche wegen der Beteiligung an den Diebestouren ihrer Verwandten vor Gericht verantworten musste. Die 15-Jährige aus Garrel hat sich hier noch nie etwas zuschulden kommen lassen. Anders verhält sich das, wenn sie ihre Verwandten in Süddeutschland besucht. Dann war es den Feststellungen zufolge jedes Mal zu weiteren Diebestouren gekommen.
Konnte sich schlechtem Einfluss nicht entziehen
Größten negativen Einfluss soll eine Schwägerin auf die 15-Jährige ausüben. Die Schwägerin hat kleine Kinder. Sie soll dann in Süddeutschland mit einem Kinderwagen in die Verbrauchermärkte gegangen sein und alles gestohlen haben, was der Kinderwagen transportieren konnte. Mit dabei jeweils die 15-Jährige. Sie soll nicht in der Lage gewesen sein, sich dem Einfluss der Schwägerin zu entziehen.
Das muss und soll nun aufhören. Deswegen die Betreuungsweisung. Die 15-Jährige bekommt damit eine Ansprechperson außerhalb der Verwandtschaft zur Seite gestellt. Was die Ahndung der Taten angeht, gilt bei Jugendlichen und Heranwachsenden das sogenannte Wohnortprinzip. Taten werden dort verhandelt, wo die jungen Straftäter wohnen. Deswegen war das Cloppenburger Jugendgericht für die Taten der 15-Jährigen zuständig.
Bei erwachsenen Straftätern gilt das Tatortprinzip. Taten werden dort verhandelt, wo der Tatort war. Die Verwandten der 15-Jährigen müssen sich deswegen in Süddeutschland vor Gericht verantworten. Die Beweislage ist in allen Prozessen sehr gut, liegen den Gerichten doch alle Videofilme aus den jeweiligen Überwachungskameras vor. Die 15-Jährige hat alle Taten gestanden.