Urteil ist rechtskräftig  Bad Zwischenahner warf Frau aus dem Fenster – nun muss er in Haft

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 02.08.2023 12:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Urteil der Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann vom Februar dieses Jahres ist jetzt rechtskräftig geworden. Foto: Archiv
Das Urteil der Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann vom Februar dieses Jahres ist jetzt rechtskräftig geworden. Foto: Archiv
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Ein Urteil gegen einen 40 Jahre alten Mann aus Bad Zwischenahn ist rechtskräftig geworden. Er hatt seine Frau schwer misshandelt und aus dem Fenster geworfen.

Bad Zwischenahn/Oldenburg - Weil sie ihm nachts kein Essen gekocht hatte, als er betrunken nach Hause kam, hat ein 40 Jahre alter Mann aus Bad Zwischenahn seine Ehefrau aus dem Fenster geworfen. Dafür muss der Angeklagte für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Ein entsprechendes Urteil der Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann vom Februar dieses Jahres ist jetzt rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet verworfen. Das bestätigte am Dienstag Richterin Isabelle Möllers, Pressesprecherin des Oldenburger Landgerichtes.

Der 40-Jährige hatte seine Frau den Feststellungen zufolge aus dem Schlafzimmerfenster im Obergeschoss geworfen. Fallhöhe: Vier Meter. Vor dem Wurf hatte der Angeklagte seiner Frau eine Buddha-Figur ins Auge geschlagen. Nach dem Wurf war der Angeklagte nach draußen geeilt, hatte noch versucht, seiner Frau das Genick zu brechen, um sie anschließend an den Haaren zurück in die Wohnung zu zerren. Das grausige Geschehen war der Höhepunkt jahrelanger Misshandlungen und Demütigungen.

Tat war frauenfeindlich

Die Frau war schwer verletzt worden. Deswegen und wegen der Fallhöhe hatte die Staatsanwaltschaft die fürchterliche Tat als versuchten Totschlag angeklagt. Doch die Bührmann-Kammer hatte einen Vernichtungswillen bei dem Angeklagten nicht feststellen können. Vielmehr sei es dem Angeklagten um Machtausübung gegangen. Die Tat sei roh, sehr gefährlich und im höchsten Maße frauenfeindlich gewesen, so Richter Bührmann in der damaligen Urteilsbegründung. So blieb es am Ende bei einer gefährlichen Körperverletzung.

Der Angeklagte wollte sich an die Tat gar nicht erinnern können. Er sei ein Christ, habe seine Frau geliebt, trage ihr Gesicht als Tattoo sogar auf dem Bauch. Doch das machte das Martyrium der Frau auch nicht besser. Der Angeklagte hatte in dem Prozess auch das Essens-Motiv infrage gestellt. „Mein Frau kann nur nur Mikrowelle, die kann gar nicht kochen“. Vor der Tat habe er 10 Liter Bier und eine halbe Flasche Magenbitter getrunken, hatte der Angeklagte erklärt. Das Gericht aber glaubte ihm kein Wort. Der Bundesgerichtshof hat nun die Feststellungen, Überzeugungen und die rechtliche Würdigung der Bührmann-Kammer im vollen Umfang geteilt.

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