Keine Hoffnung auf Besserung  Landkreis Leer hält an Abschaffung von Rinder- und Wildpferde-Herden fest

Katja Mielcarek
|
Von Katja Mielcarek
| 27.07.2023 16:34 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Die Heck-Rinder in Nüttermoor sollen weg. Foto: Ortgies
Die Heck-Rinder in Nüttermoor sollen weg. Foto: Ortgies
Artikel teilen:

Der Landkreis Leer hat kein Vertrauen mehr, dass der Nabu die Beweidungsprojekte in Nüttermoor tierschutzgerecht umsetzen kann. Deshalb sollen die Herden abgeschafft werden.

Leer - Wenn es um die Beweidungsprojekte mit Heckrindern und Wildpferden auf Flächen im Stadtgebiet von Leer geht, gibt es nicht viel, bei dem sich der Naturschutzbund (Nabu) Niedersachsen und der Landkreis Leer einig sind. Zu diesen wenigen Punkten gehört die Entscheidung, die Projekte zu beenden. Da hört die Einigkeit allerdings schon wieder auf. Der Landkreis verlangt die Auflösung der Herden bis Ende September, der Nabu sagt, wenn man das Tierwohl beachte, brauche man zwei oder drei zusätzliche Jahre.

Auf der Fläche in Nüttermoor leben Heck-Rinder- und Konik-Pferde das ganze Jahr über weitgehend wild, aber unter der Aufsicht der Nabu-Tochter Landschaftspflege und Naturerlebnis gGmbH Ostfriesland (LUNO). Vor einigen Wochen waren drei Kälber und zwei Fohlen gestorben oder mussten getötet werden, um sie von Qualen zu erlösen. In der Folge waren diverse Versäumnisse des Nabu offenbar geworden, die Landkreis und Nabu allerdings ganz unterschiedlich beurteilen.

Landkreis erneuert Vorwürfe

Der Vorsitzende des Nabu Niedersachsen, Dr. Holger Buschmann, hatte am Mittwoch dem Landkreis schwere Vorwürfe gemacht. Die wies Pressesprecher Philipp Koenen am Donnerstagnachmittag in einer Pressemitteilung „als falsch und unbegründet“ zurück und erneuerte seinerseits die Vorwürfe des Kreises an den Nabu.

Die Rinder hätten sich danach überwiegend in einem schlechten Ernährungszustand befunden, die Untersuchung von verendeten Tieren sowie von Sammelkotproben hätten einen hochgradigen Parasitenbefall und Mineralstoffmangel der Herden ergeben. Beides weist der Nabu zurück. Die seuchenrechtlich vorgesehenen Blutuntersuchungen seien ebenso wenig erfolgt wie eine ordnungsgemäße Kennzeichnung. Die Besatzdichte sei zu hoch gewesen und sei es noch. „Bei den ersten Kontrollen konnten nicht einmal Angaben über die Anzahl der Tiere gemacht werden“, so Koenen. „Eine tägliche Inaugenscheinnahme, Dokumentation und eine zur Durchführung von Pflege- und Behandlungsmaßnahmen erforderliche Gewöhnung an Menschen war nach Ausfall der Betreuungspersonen offensichtlich nicht mehr erfolgt.“

Situation drohte, außer Kontrolle zu geraten

Auch bei den Pferden habe ein Parasitenbefall und Mineralstoffmangel geherrscht. Außerdem sei eine mangelnde Hufpflege festgestellt worden. Die Erlösung eines lahmenden Pferdes habe der Landkreis in die Wege leiten müssen, „weil es den Verantwortlichen nicht gelang, dieses eigenständig und zeitnah zu organisieren“, so der Kreissprecher. Auf der Fläche in Coldam gebe es zudem Pferde, die adipös seien. Zu denen sagt der Nabu, dass es sich um Rettungspferde handele, also Pferde aus schlechter Haltung, die derzeit wieder dünner würden.

Die Schilderung des Nabu des Ablaufs einer nachzuholenden Blutuntersuchung, bei der ein Kalb so schwer verletzt wurde, dass es eingeschläfert werden musste, „beschreibt nicht annähernd die Situation, die tatsächlich vorgefunden wurde“, sagt Koenen. Die Tiere waren für die Blutentnahme am Abend vorher auf den Versorgungsplatz gesperrt worden. Eine vom Tierarzt hinzugerufene Amtstierärztin habe am nächsten Tag feststellen müssen, dass die Situation außer Kontrolle zu geraten drohte: „Die zusammengetriebenen Rinder, die nicht mehr an Menschen gewöhnt waren, standen unter großem Stress und wurden zur Gefahr für sich selber und für andere.“ Zudem hätten sie knietief im Morast gestanden. Deshalb habe die Amtstierärztin angeordnet, die Aktion abzubrechen. Das verletzte Kalb sei nicht von einem Tierarzt in Augenschein genommen worden, „da dieser gar nicht mehr anwesend war“, so Koenen. Es wurde am nächsten Tag vom Tierarzt erlöst.

Nabu hat Fristverlängerung beantragt

In der Folge hatte der Landkreis diverse Anordnungen erlassen, was die Ausgestaltung der Weiden und die Betreuung der Tiere angeht. Die hatte der Nabu-Vorsitzende wegen zu kurzer Fristen als zum Teil kaum umsetzbar, unnötig und nicht sachgemäß beschrieben. Das weist Koenen zurück. Den schriftlichen Anordnungen sei eine mündliche Anordnung gegenüber den Nabu-Mitarbeitenden vorausgegangen, so dass für die Umsetzung genügend Zeit gewesen sei. „Der Landkreis hält die Anordnungen für sachgerecht und angemessen“, so der Pressesprecher.

Der Landkreis sei bemüht gewesen, Lösungen in Kooperation mit dem Nabu zu finden. Es habe sich mehrfach gezeigt, dass Absprachen nicht eingehalten und Fristen versäumt worden seien und das Krisenmanagement nicht richtig funktioniert habe. „Die Erfahrungen der letzten Monate lassen aus Sicht des Landkreises nicht erwarten, dass eine dauerhaft verlässliche und tierschutzgerechte Versorgung und Betreuung der Tiere gewährleistet werden kann.“ Deshalb sei die Entscheidung gefallen, dass die Projekte beendet werden müssten, und zwar bis zum 30. September.

Das sei dem Nabu so angekündigt worden, der aber noch die Möglichkeit habe, sich zu äußern. Der habe aber bisher nur eine Fristverlängerung beantragt. Außerdem müsse der Nabu ein Konzept vorlegen, wie eine Beendigung des Projekts ermöglicht werden könne. Buschmann hatte angekündigt, der Nabu werde gegen die Anordnung, das Projekt bis Ende September aufzulösen, klagen zu wollen. Sie würde bedeuten, dass die meisten Tiere getötet werden müssten. Das werde der Nabu nicht tun.

Ähnliche Artikel