Osnabrück  Wann sich eine Steuererklärung lohnt und worauf Sie dabei achten sollten

Annette Jäger
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Von Annette Jäger
| 29.07.2023 14:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Lohnsteuerhilfevereine erstellen die Steuererklärung und erledigen die komplette Abwicklung mit dem Finanzamt. Foto: dpa/dpa-tmn/Christin Klose
Lohnsteuerhilfevereine erstellen die Steuererklärung und erledigen die komplette Abwicklung mit dem Finanzamt. Foto: dpa/dpa-tmn/Christin Klose
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Für Arbeitnehmer lohnt es sich oft, freiwillig eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Im Durchschnitt bekommt man rund 1.000 Euro zurück. So können Lohnsteuerhilfevereine Ihnen dabei helfen.

Eine Einkommensteuererklärung abzugeben, ist für die einen Pflicht, für die anderen Kür: Arbeitnehmer, die zusätzliche Einnahmen haben, etwa aus einer Vermietung, oder steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter- oder Krankengeld erhalten, sind zur Abgabe verpflichtet. Alle anderen Arbeitnehmer können es freiwillig tun. Laut Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL), ist „gerade in diesen Fällen ist mit einer Steuererstattung zu rechnen“. Unter dem Dach des Verbands sind rund 300 Vereine organisiert.

Sobald man im vergangenen Jahr Ausgaben hatte, die man von der Steuer absetzen kann, lohnt sich eine Einkommensteuererklärung. Es reicht schon eine Spende, die man getätigt hat, oder die entrichtete Kirchensteuer. Auch hohe Fahrtkosten und Arbeitstage im Homeoffice können angerechnet werden. „Auch, wenn man ein volljähriges Kind, das noch zuhause wohnt und in keiner Ausbildung ist, finanziell unterstützt, kann man den Unterhaltshöchstbetrag bis zu 10.347 Euro für das Jahr 2022 absetzen, im Jahr 2023 sogar 10.908 Euro“, sagt Nöll. Ebenso lassen sich Teile der Nebenkostenabrechnung bei Mietverträgen steuerlich geltend machen. Man hat vier Jahre Zeit, die Steuererklärung noch rückwirkend einzureichen – in diesem Jahr kann man also noch das Jahr 2019 abrechnen.

Egal ob Pflicht oder Kür – vielen ist es eine Qual, sich mit der Steuererklärung auseinanderzusetzen. Hier kommen die Lohnsteuerhilfevereine ins Spiel. Sie erstellen die Steuererklärung und erledigen die komplette Abwicklung mit dem Finanzamt, bis hin zu einem eventuellen Klageverfahren vor dem Finanzgericht. „Der Begriff Steuerhilfevereine wäre passender, denn die Vereine leisten Steuerhilfe und beraten zu allen Fragen rund um die Einkommensteuer“, so Nöll.

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Die Vereine dürfen nur bestimmte Personengruppen beraten: Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Studenten, Azubis – immer dann, wenn Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder Renten stammen. Bei Einnahmen, beispielsweise aus Vermietung oder Kapitalvermögen, dürfen diese nicht mehr als 18.000 Euro im Jahr betragen – bei zusammenveranlagten Ehepaaren nicht mehr als 36.000 Euro. Alle, auf die das nicht zutrifft, müssen einen Steuerberater aufsuchen. Dazu gehören in erster Linie Selbstständige und Freiberufler.

Der Clou an den Lohnsteuerhilfevereinen ist, dass die Kosten für die Steuerabwicklung moderat sind. Wer die Hilfe nutzen möchte, muss Mitglied werden. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen. Beim größten Verein, der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V., fällt zum Beispiel bei Einnahmen zwischen 20.001 und 30.000 Euro pro Jahr ein Jahresbeitrag von 126 Euro an. Bei Einnahmen zwischen 40.001 bis 50.000 Euro sind es 177 Euro im Jahr. „Es gilt das All-Inclusive-Prinzip“, erklärt Nöll: „Mit dem Beitrag sind sämtliche Leistungen abgedeckt“.

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Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, profitiert als Vereinsmitglied von einer Fristverlängerung bei der Abgabe der Steuererklärung. Aufgrund der Corona-Pandemie gelten für die Jahre 2022 und 2023 besondere Regelungen. Für das Jahr 2022 muss die Steuererklärung bis zum 2. Oktober 2023 vorliegen, Vereinsmitglieder haben Zeit bis Ende Juli 2024. Für das Jahr 2023 gilt die Frist bis zum 31. August 2024, als Mitglied bis zum 2. Juni 2025.

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