Justiz  Mit Diebstählen in Drogerien die Drogensucht finanziert

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 26.07.2023 15:20 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Am Landgericht Oldenburg an der Elisabethstraße wurde die Berufung des Angeklagten abgewiesen. Foto: Fertig
Am Landgericht Oldenburg an der Elisabethstraße wurde die Berufung des Angeklagten abgewiesen. Foto: Fertig
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Ein Oldenburger ist rechtskräftig zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Der Angeklagte ist 26-mal einschlägig vorbestraft. Er klaute unter anderem in Leer, Bad Zwischenahn und Oldenburg.

Oldenburg/Leer/Bad Zwischenahn. Weil er mit Diebstählen seine Drogensucht finanziert, ist ein 43 Jahre alter Mann aus Oldenburg zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Dieses, zunächst vom Oldenburger Amtsgericht gefällte Urteil, hat seit Mittwoch nun Bestand. Gegen das Amtsgerichts-Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Er wollte damit eine Bewährungsstrafe erreichen.

Zuständig für die Berufungsverhandlung war am Mittwoch die 13. Kleine Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Dr. Ralf Busch. Das Ansinnen des Angeklagten war so aussichtslos, dass der Vorsitzende erst gar nicht groß in die Verhandlung einstieg. Mit einer Bewährungsstrafe könne es nichts werden, sagte der Vorsitzende zum Angeklagten, worauf dieser seine Berufung gegen das Amtsgerichts-Urteil wieder zurückzog.

Teure Kosmetika gestohlen

Was ganz erheblich gegen den Angeklagten sprach, war der Umstand, dass er 26-mal einschlägig vorbestraft ist. Zusammen mit seiner Freundin hatte der Angeklagte immer wieder in Drogerien in Leer, Bad Zwischenahn und Oldenburg teure Kosmetika gestohlen, um durch den Verkauf der Beute seine Drogensucht zu finanzieren. Nichts stand auf der Habenseite, was die Annahme einer günstigen Sozialprognose als Vorbedingung für eine Bewährungsstrafe gerechtfertigt hätte, im Gegenteil.

Der Angeklagte ist nicht nur 26-mal vorbestraft, er ist auch obdachlos und arbeitslos. Den Feststellungen zufolge hat er sein Drogenproblem bis heute auch noch nicht richtig angefasst. Da war nichts Positives. Der Angeklagte hat auch noch ein weiteres Verfahren vor dem Landgericht zu erwarten. In einem anderen Prozess um die ständigen Diebstähle war er vom Oldenburger Amtsgericht zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Auch dagegen hat der 43-jährige Berufung eingelegt. Diese Berufungsverhandlung soll im Oktober vor dem Oldenburger Landgericht stattfinden. Auch dann soll es wieder um eine mögliche Bewährungsstrafe gehen. Ob das Verfahren tatsächlich Sinn macht, ist eher zu bezweifeln.

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