Stuttgart  Lidl muss zerdrückte Dosen zurücknehmen – unter einer Voraussetzung

Lorena Dreusicke
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Von Lorena Dreusicke
| 20.07.2023 15:47 Uhr | 0 Kommentare
Ob die Dose heil ist oder beschädigt: Discounter sind verpflichtet, auch kaputte Verpackungen zurückzunehmen. Mit einer Voraussetzung. Foto: IMAGO images / Elmar Gubisch
Ob die Dose heil ist oder beschädigt: Discounter sind verpflichtet, auch kaputte Verpackungen zurückzunehmen. Mit einer Voraussetzung. Foto: IMAGO images / Elmar Gubisch
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Ärger am Pfandautomat: Weil ein Discounter seine platten Einweg-Dosen nicht akzeptierte, holte sich ein Kunde rechtlichen Beistand – mit Erfolg.

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