Neue Gebührensatzung in Rhauderfehn Wird die Feuerwehr alarmiert, kann’s teuer werden

Elke Wieking
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Von Elke Wieking
| 19.07.2023 12:14 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Gemeinde Rhauderfehn hat ab 1. August eine neue Gebührensatzung. Gehören Einsätze der Feuerwehr nicht zu ihren Pflichtaufgaben, wird meistens eine Gebühr erhoben. Foto: Fotolia/Month XXL
Die Gemeinde Rhauderfehn hat ab 1. August eine neue Gebührensatzung. Gehören Einsätze der Feuerwehr nicht zu ihren Pflichtaufgaben, wird meistens eine Gebühr erhoben. Foto: Fotolia/Month XXL
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Sitzt eine Katze seit Tagen im Baum und wird dann von der Freiwilligen Feuerwehr gerettet, kommt auf den Besitzer meistens ein Gebührenbescheid zu. In Rhauderfehn kostet es ab 1. August mehr.

Rhauderfehn - Brennt ein Haus oder werden bei einem Verkehrsunfall Menschen verletzt, muss die Freiwillige Feuerwehr löschen und retten. Das ist eine Pflichtaufgabe der Einsatzkräfte, die im Niedersächsischen Brandschutzgesetz geregelt ist. Sitzt aber eine Katze im Baum und der Besitzer ruft die Feuerwehr, ist das eine freiwillige Aufgabe der Feuerwehrleute. Das heißt: Für die Rettung des Tieres schickt die Kommune anschließend einen Gebührenbescheid raus.

Wie diese Gebühren abgerechnet werden, steht im Ermessen jeder einzelnen Kommune. Vom 1. August 2023 bis 2025 gilt in Rhauderfehn eine neue Satzung über die „Erhebung von Gebühren von Dienst- und Sachleistungen der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rhauderfehn für außerhalb der unentgeltlich zu erfühlenden Pflichtaufgaben“. Der Gemeinderat stimmte ihr auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zu.

Halbe Stunden kostet jetzt 30 statt 12 Euro

Ausgearbeitet und kalkuliert hat die neue Satzung nach Angaben von Kämmerin Sandra Kässens ihr Kollege Marco Schopp aus der Finanzabteilung im Rhauderfehner Rathaus. Nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz müssen die Kosten für die freiwilligen Einsätze gedeckt sein, Gewinn machen darf die Gemeinde nicht. Doch die Gebühreneinnahmen aus der alten Satzung 12. Dezember 2013 reichten längst nicht mehr, um die Einsatzkosten von Fahrzeugen und Personal zu decken. Sie waren meistens zu niedrig angesetzt, so die Verwaltung.

So hätten sich die Gesamtkosten des Brandschutzes für die Jahre 2014 bis 2016 im Vergleich zum aktuellen Kalkulationszeitraum 2023 bis 2025 um 160 Prozent erhöht, hieß es in der Vorlage für die Politik. „Diese Entwicklung lässt sich vor allem auf diverse Erweiterungen der Feuerwehrgerätehäuser der letzten Jahre sowie für zahlreiche erforderliche Investitionen zur Modernisierung der Fahrzeuge und Ausrüstung zurückführen.“ Der Halbstundensatz für einen Feuerwehrmann oder eine Feuerwehrfrau liege nun bei 30,19 Euro. Vorher lag er bei 12,67 Euro. Der halbstündige Einsatz eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) kostet jetzt zum Beispiel 158,85 Euro (bisher: 133,37 Euro), der einer Drehleiter 234,68 Euro (bisher: 148,16 Euro). Dagegen ist die Gebühr eines Tragspritzenfahrzeuges um fast 100 Euro auf 93,86 Euro gesunken. Dauert ein Einsatz mehr als drei Stunden, können noch Verpflegungskosten für die Einsatzkräfte hinzukommen.

Freiwilliger Einsatz? Keller auspumpen

Die Gebühren für den freiwilligen Einsatz einer Wehr oder mehrerer der insgesamt sieben Wehren in der Gemeinde Rhauderfehn – Westrhauderfehn, Burlage, Collinghorst, Rhaudermoor, Holte, Klostermoor und Rhaude – müssen aber oft die Empfänger nicht selbst bezahlen. Meistens können die Kosten über Versicherungen abgerechnet werden, so Kässens.

Zu den freiwilligen Aufgaben, die laut Satzung gebührenpflichtig sind, gehören zum Beispiel die Beseitigung und Eindämmung von Ölschäden sowie anderer gefährlicher oder umwelt- und gesundheitsgefährdender Stoffe, Türöffnungen in Gebäuden und Aufzügen, die Absicherung von Gebäuden, Plätzen und Straßen, die Bergung von Sachen, das Einfangen von Tieren, das Auspumpen von Kellern, Räumen und Schächten, Räum- und Aufräumarbeiten, und wenn die Feuerwehr anderen zeitweise Fahrzeuge, Lösch-, Rettungs-, Beleuchtungs- und Hilfsgerätschaften überlässt. Hinzu können Kosten für Löschmittel kommen.

Keine Gebühren fürs Osterfeuer

Ausdrücklich ausgenommen von möglichen Gebühren sind dagegen öffentliche Veranstaltungen wie zum Beispiel die Absicherung bei Umzügen, die Überwachung eines Osterfeuers sowie die Unterstützung von örtlichen Vereinen oder Organisationen. „Über die Gebührenbefreiung entscheidet im Einzelfall der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin“, heißt es im letzten Satz der neuen Gebührensatzung.

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