Auf den Wiesen im Westerhammrich Hunde müssen an die Leine, Mähmaschinen haben freie Bahn
Im Westerhammrich wurden große Flächen gemäht, obwohl die Brut- und Setzzeit noch nicht vorbei ist. Dass das rechtens ist, wundert vor allem Hundebesitzer.
Leer - Viele Hundehalter sehnen den 15. Juli herbei. Dann endet die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit und der Leinenzwang für die Vierbeiner endet. Zwischen dem 1. April und dem 15. Juli sollen Vögel, die auf dem Boden brüten, Tierarten, die ihre Jungen werfen oder aufziehen in Niedersachsen ihre Ruhe haben. Damit sie von freilaufenden Hunden nicht aufgescheucht oder gehetzt werden, müssen die für dreieinhalb Monate an die Leine, wenn sie sich in Wald, Feld oder Flur aufhalten.
Was und warum
Darum geht es: In der Brut- und Setzzeit müssen Hunde an die Leine, Mähmaschinen haben aber freie Bahn.
Vor allem interessant für: Hundehalter, Naturfreunde, Landwirte
Deshalb berichten wir: In den sozialen Netzwerken war darüber diskutiert worden, ob die Wiesen im Westerhammrich vor dem Ende der Brut- und Setzzeit gemäht werden durften. Die Autorin erreichen Sie unter: k.mielcarek@zgo.de
Das gilt auch für den Westerhammrich, dem beliebten Naherholungsgebiet nordwestlich des Leeraner Stadtrings. Für einige Unruhe in den sozialen Netzwerken hat in den vergangenen Tagen die Tatsache gesorgt, dass eine große Fläche zwischen dem Wasserlauf und dem Stadtring schon abgemäht wurde. Statt langer und die Tiere schützender Grashalme finden sich auf dem Areal jetzt große Heuballen. „Man soll während der Setzzeit die Wiesen nicht betreten und die Hunde angeleint lassen, dass die Wiesenbrüter nicht gestört werden. Mähen ist aber anscheinend was anderes“, wundert sich ein User auf Facebook. Weitere Nutzer berichten von anderen Stellen, wo ebenfalls schon gemäht worden sei: Andere fragen sich, warum die Stadt das zulässt und empfehlen eine Anzeige.
Stadt ist für das Mähen nicht zuständig
Ein großer Teil der jetzt gemähten Fläche sei gar nicht im Besitz der Stadt, betont Stadtsprecher Edgar Behrendt. Ein kleiner Teil im nördlichen Bereich aber wohl. Den habe man einem Landwirt zur Heugewinnung verpachtet. „Die Brut- und Setzzeit ist in diesem Fall nicht maßgeblich“, so der Stadtsprecher. In der Tat verbietet das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) nur das Freilaufenlassen der Hunde zwischen April und 15. Juli. Von Einschränkungen beim Mähen ist dagegen keine Rede.
Trotzdem seien artenschutzrechtliche Vorgaben, die sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz ergeben, grundsätzlich zu beachten, sagt Franziska Bothe von der Pressestelle des Landkreises. Die Kreisverwaltung ist die Untere Naturschutzbehörde. Bei Kompensationsflächen, gesetzlich geschützten Biotopen oder innerhalb von Schutzgebieten könne es aber besondere Bewirtschaftungsvorgaben geben, die beispielsweise einen späteren Mahdzeitpunkt festlegen. Bei den in Rede stehenden Flächen handele es sich allerdings nur um ein Naherholungsgebiet und nicht, wie viele Leeraner glauben, um ein Naturschutzgebiet, stellt Behrendt klar.
Stadt bewirtschaftet zurückhaltend
Wo die Stadt beziehungsweise die Stadtwerke selbst die Flächen im Westerhammrich bewirtschafteten, täten sie das äußerst zurückhaltend, so der Stadtsprecher: „Natürlich sorgen wir dafür, dass die Wege frei bleiben und gefahrlos genutzt werden können. Aber abseits davon wollen wir die Natur möglichst Natur sein lassen und greifen kaum ein.“ Der Wildwuchs gefalle allerdings nicht jedem Besucher, „wir werden durchaus auch kritisiert, dass wir nicht für mehr Ordnung sorgen“, sagt Behrendt.
Auch der Landkreis mäht mit Bedacht. Zu beobachten sei das beispielsweise im Bereich der Evenburg: „Wer in diesem Jahr aufmerksam durch den Park geht, wird sehen, dass unter den Bäumen großzügig nicht gemäht worden ist, um den Verdunstungsschutz zu verbessern“, so Bothe. Besonders seit Mitte Mai würden die Mäharbeiten den angekündigten Regenfällen angepasst, damit das kurze Gras nicht gleich wieder vertrockne. Große Wiesenflächen würden generell erst spät gemäht, um den frühblühenden Blumenzwiebeln Zeit zum Einziehen zu geben. In den Alleen werde erst gemäht, wenn der Kerbel komplett verblüht sei und ausreichend Regen falle. „Es gibt aber auch Bereiche, zum Beispiel im Schlosshof, die ganzjährig kurzgehalten werden.“
Sensibilisierte Landwirte
Von den gesetzlichen Vorgaben unabhängig ist bei vielen Landwirten in Deutschland das Bewusstsein für die gefährdeten Tiere in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen. So werden zu mähende Flächen immer öfter mit Drohnen überflogen, um beispielsweise abgelegte Rehkitze zu finden, die sonst ein Opfer des Mähfahrzeugs würden. Eine andere Maßnahme ist eine vorherige Begehung der Flächen, unter Umständen mit Unterstützung eines Hundes.
In einigen Fällen sind die Landwirte dazu übergegangen, die Schnitthöhe so zu begrenzen, dass die sich duckenden Kitze überleben können. Tierschützer empfehlen außerdem, ein Feld oder eine Wiese von innen nach außen zu mähen, so dass einigen Tieren wie Feldhasen oder Fasanen noch die Flucht möglich bleibt.