Hannover  Mindestlohn ab 16 Jahren? Das wäre nur konsequent

Lars Laue
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Von Lars Laue
| 11.07.2023 15:29 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Kellnern in den Ferien ist beliebt bei jungen Menschen, die sich in den Ferien ihr Taschengeld ein bisschen aufbessern wollen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Kellnern in den Ferien ist beliebt bei jungen Menschen, die sich in den Ferien ihr Taschengeld ein bisschen aufbessern wollen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
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Der Mindestlohn in Deutschland beträgt zwölf Euro. Sollte er auch für Minderjährige in Ferienjobs gelten? Es gibt jedenfalls gut Argumente dafür.

Darüber, ob der seit Oktober vorigen Jahres in Deutschland geltende Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde nun richtig oder falsch ist, lässt sich trefflich streiten. Viele Arbeitnehmer werden damit endlich gerechter bezahlt, andererseits stellt der Mindestlohn nicht wenige Betriebe in wirtschaftlich schwierigen Zeiten vor enorme Herausforderungen und Belastungen.

Und nun kommt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Niedersachsen mit einer weiteren Forderung um die Ecke und will, dass der Mindestlohn auch für jugendliche Ferienjobber gilt. Diese Sichtweise lässt sich durchaus vertreten – zumindest, wenn es sich um Jugendliche ab 16 Jahren handelt. Denn in der Tat ist fraglich, warum ein junger Eis- oder Erdbeerverkäufer ab 18 Jahren mindestens zwölf Euro in der Stunde verdient, während sein Kollege mit 16 Jahren zwei Buden weiter die gleiche Arbeit für neun Euro oder womöglich noch weniger verrichtet.

Gleichzeitig kann die Ausweitung des Mindestlohns auf die Generation der 16- bis 18-Jährigen in Zeiten, in denen Personal ohnehin schwer zu finden ist, einen Motivationsschub leisten. Zwölf Euro pro Stunde sind für einen Schüler nicht eben wenig – gerade, wenn man bedenkt, dass unsereins bei Schülerjobs längst nicht immer einen zweistelligen Stundenlohn hatte und dieser damals freilich noch in D-Mark und nicht in Euro ausgezahlt wurde. So gesehen kann der Mindestlohn für Schüler ab 16 Jahren tatsächlich ein Anreiz sein – der Arbeitgeber darf dann allerdings auch erwarten, dass die jungen Menschen sich reinhängen und im Job nicht rumhängen.

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