Hannover Ferienjobs – worauf Schüler achten sollten
Endlich Ferien: Zeit für Erholung und Urlaub, aber auch für einen Ferienjob. Das ist beim Nebenverdienst für Schüler wichtig zu wissen.
Die Sommerferien in Niedersachsen haben gerade erst begonnen und dauern noch bis Mitte August. Für viele Schüler eine gute Gelegenheit, sich mit einem Ferienjob das Taschengeld etwas aufzubessern. Doch dabei sind ein paar Eckpunkte zu beachten – hier die wichtigsten „Spielregeln“ im Überblick.
„Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung regeln“, rät Ute Neumann, Abteilungsleiterin für Jugendpolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) Niedersachsen.
Schwere körperlich oder gefährliche Arbeiten sind laut Neumann für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren „generell tabu“. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die genauen Bedingungen für Ferienarbeit. Erlaubt sind demnach leichte Tätigkeiten wie zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge.
Das Sozialministerium in Hannover wird konkreter und weist darauf hin, dass Schülerjobs verboten sind, die einhergehen mit starker Hitze, Kälte und Nässe und gesundheitsschädlichen Einwirkungen von Lärm, Strahlen und Erschütterungen sowie Tätigkeiten mit giftigen, ätzenden und reizenden Stoffen und Krankheitserregern.
Untersagt sind laut Ministerium auch Akkordarbeit und eine Beschäftigung, bei der ein höheres Entgelt durch ein gesteigertes Arbeitstempo verdient werden kann. Als Beispiele verbotener Jobs führt das Sozialministerium folgende Tätigkeiten auf: Beschäftigung an Säge-, Hobel-, Fräs-, Spanschneidemaschinen und Pressen, Schweißarbeiten, Führen von Fahrzeugen aller Art und Kränen, Bedienung von Hebezeugen und Zentrifugen, Arbeit in Kühl- und Nassräumen (wie etwa in Brauereien oder Schlachthöfen), Heben und Tragen schwerer Lasten sowie Beschäftigungen in medizinischen Einrichtungen, in denen eine erhöhte Infektionsgefahr besteht.
Arbeitszeiten: Vom 13. bis einschließlich dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten und nur bis zu zwei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 18 Uhr. In der Landwirtschaft sind laut DGB für 13- und 14-Jährige drei Stunden täglich erlaubt.
Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen maximal vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt und der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für ältere Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen.
„Wer arbeitet, muss auch Pause machen“, sagt die Gewerkschafterin Neumann und fügt hinzu: „Hier haben unter 18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten Pause.“
Das Mindestlohngesetz gilt laut DGB-Angaben auch für Ferienarbeit. Jedoch haben nur Jugendliche ab 18 Jahren Anspruch auf den Mindestlohn, der seit Oktober vergangenen Jahres bei zwölf Euro pro Stunde liegt. „Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz leider nicht“, erklärt Neumann und schiebt eine eindeutige Forderung hinterher: „Die diskriminierende Ausnahme für Minderjährige beim Mindestlohn muss endlich abgeschafft werden, denn auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden.“
Außerdem weist Neumann noch auf eine wichtige Besonderheit hin: „Wenn in einem Unternehmen ein durch Gewerkschaften verhandelter Tarifvertrag gilt, muss der auch bei Minderjährigen angewendet werden. Beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages sollte man das ganz besonders im Blick haben.“