Justiz  Westersteder besaß 1000 Dateien mit Kinderpornografien

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 10.07.2023 13:38 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Vor dem Oldenburger Landgericht wurde verhandelt. Foto: Archiv
Vor dem Oldenburger Landgericht wurde verhandelt. Foto: Archiv
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Der 49-jährige Angeklagte hatte vor zehn Jahren auch eine sexuelle Beziehung mit einem 13-jährigen Mädchen. Nun wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt.

Westerstede/Oldenburg - Weil er über 1000 Dateien mit Kinderpornografie besessen und verbreitet sowie eine sexuelle Beziehung mit einem 13-jährigen Mädchen unterhalten hat, muss sich ein 49 Jahre alter Mann aus Westerstede vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Der Angeklagte muss für insgesamt knapp fünf Jahre ins Gefängnis.

Das wurde am Mittwoch vor dem Landgericht bekannt. Das Gesamt-Urteil besteht aus zwei Einzelurteilen.

Der Angeklagte hatte vor zehn Jahren eine sexuelle Beziehung zu einem 13-jährigen Mädchen unterhalten. Da das Mädchen unter 14 Jahren alt war und damit noch als Kind gilt, war jeder Kontakt zu dem Mädchen strafbar. Zehn Jahre lang hatte das Mädchen geschwiegen. Sie hatte versucht, in etlichen Therapien das traumatische Geschehen aufzuarbeiten. Dies gelang ihr aber nicht. Die psychischen Probleme wurden eher heftiger. Und so entschloss sich die heute erwachsene Frau, den Täter von damals zu benennen.

Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten

Erst dadurch konnte den Feststellungen zufolge das traumatische Geschehen aufgearbeitet werden. Nach der Anzeige fand bei dem Angeklagten eine Hausdurchsuchung statt. Im Zuge dieser Durchsuchung wurden nicht nur Beweise für die sexuelle Beziehung zu der 13-Jährigen gefunden, sondern auch noch über 1000 Dateien mit Kinderpornografie.

Beide Taten wurden dann in unterschiedlichen Verfahren verhandelt. Zunächst wurde der Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt, dann wegen des Besitzes der Kinderpornografie vom Amtsgericht in Westerstede zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Gegen das erste Urteil, den sexuellen Missbrauch, hatte der 49-Jährige Berufung eingelegt, allerdings ohne Erfolg.

Das Oldenburger Landgericht als Berufungsinstanz verwarf seine Berufung. Dann legte der Angeklagte gegen das Urteil wegen des Besitzes von Kinderpornografie Berufung ein. Die Berufungsverhandlung sollte am gestrigen Mittwoch vor dem Oldenburger Landgericht stattfinden. Doch wer nicht kam, war der Angeklagte. Deswegen hat die 15. Kleine Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Rouben Riethmüller auch die Berufung gegen das Kinderpornografie-Urteil verworfen. Nun muss der Westersteder für insgesamt knapp fünf Jahre ins Gefängnis.

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