Über 30 Zeugen vor Cloppenburger Amtsgericht  Viele Fragen nach Massenschlägerei in Barßel

Franz-Josef. Höffmann
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Von Franz-Josef. Höffmann
| 05.07.2023 18:57 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Am Jugendgericht des Cloppenburger Amtsgerichts wurde verhandelt. Bild: Archiv
Am Jugendgericht des Cloppenburger Amtsgerichts wurde verhandelt. Bild: Archiv
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Ein Streit zwischen zwei verfeindeten Barßler Großfamilien ist eskaliert und in eine Massenschlägerei ausgeartet. Rund 30 Zeugen und Beteiligte sagten dazu aus und hatten alle etwas anderes wahrgenommen.

Barßel/Cloppenburg - Massenschlägerei unter zwei verfeindeten Großfamilien in Barßel: Wer hat angefangen, wer hat wen geschlagen, wer hat in Notwehr gehandelt, welche Waffen wurden eingesetzt? Nichts von alledem konnte am Cloppenburger Amtsgericht geklärt werden. Deswegen hat das Jugendgericht die Verfahren gegen zwei 17 und 19 Jahre alte Jugendliche beziehungsweise Heranwachsende wegen des Vorwurfes der gemeinschaftlichen Körperverletzung ohne Auflagen eingestellt.

Die beiden verfeindeten Großfamilien mit unterschiedlicher Religionszugehörigkeit wohnen in Barßel ausgerechnet Tür an Tür in einem Reihenhaus. Immer wieder war es dort zu Reibereien und Körperverletzungs-Delikten gekommen.

Rund 30 Personen an Schlägerei beteiligt

Worum es eigentlich geht, ist völlig unklar. Am Tag der Tat, die jetzt Gegenstand der Verhandlung war, war die Situation eskaliert. Zunächst gingen junge Männer aus den jeweiligen Großfamilien aufeinander los, dann beteiligten sich auch weitere Angehörige aus den jeweiligen Familien. Am Ende sollen rund 30 Personen aus beiden Lagern aufeinander eingeschlagen haben.

Wie häufig bei anderen Massenschlägereien auch ließ sich auch im jetzigen Prozess die Schuld einzelner Personen nicht feststellen. Für ein Urteil wäre das aber erforderlich. Straftaten müssen jedem Einzelnen zugeordnet werden. Rund 30 Zeugen und Beteiligte hatten jeweils etwas anderes wahrgenommen.

Fest steht, dass von einem Balkon am Haus der jetzigen Angeklagten Blumentöpfe und Glasvasen auf die sich schlagende Menge geschleudert worden waren. Aber was sollte das? Waren die Gegenstände gezielt geworfen worden? Wer sollte gegebenenfalls getroffen werden? Auch das ließ sich nicht aufklären. Zeugen wollen ein Messer gesehen haben. Das aber konnte ebenfalls vor Gericht nicht bestätigt werden. Zeugen hatten einen Schlagstock am Boden liegen sehen. Und zumindest in diesem Fall gab es Klarheit: Das war aber kein Schlagstock der beteiligten Schläger gewesen. Den Polizei-Schlagstock hatte ein Polizist beim Einsatz verloren.

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