Für Mutter gelogen  Zwei junge Mädchen aus Barßel vor Gericht

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 04.07.2023 16:23 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Vor dem Jugendgericht am Amtsgericht in Cloppenburg wurde verhandelt. Foto: Höffmann
Vor dem Jugendgericht am Amtsgericht in Cloppenburg wurde verhandelt. Foto: Höffmann
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Vor dem Jugendgericht am Amtsgericht Cloppenburg mussten sich jetzt eine 15-Jährige und deren 18-jährige Schwester verantworten. Sie hatten für ihre Mutter vor Gericht die Unwahrheit gesagt.

Barßel/Cloppenburg - Eine Mutter aus Barßel soll ihre beiden Töchter, 15 und 18 Jahre alt, zu einer Falschaussage angestiftet haben. Jetzt hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht die beiden Töchter wegen Falschaussage schuldig gesprochen und gegen die beiden jungen Frauen eine Geldauflage von 150 Euro beziehungsweise eine Arbeitsauflage von 20 Stunden verhängt.

Was war passiert? Im vergangenen Jahr standen die Kinder der Mutter aus Barßel im Verdacht, in einem Geschäft Waren gestohlen zu haben. Die Polizei wurde gerufen. Sie wollte dann die beiden Mädchen durchsuchen. Die Mutter selbst drängte sich dazwischen, das aber ließen die Polizisten nicht zu. Ein Beamter stellte sich der Mutter in den Weg. Später behauptete die Mutter dann, sie sei eben von diesem Polizisten grob angefasst worden.

Finger war nicht gebrochen

Außerdem habe der Beamte ihr den Finger gebrochen. Das aber stellte sich als unwahr heraus. Und so wurde die Mutter in erster Instanz vom Amtsgericht Cloppenburg wegen falscher Verdächtigung schuldig gesprochen und verurteilt. Gegen das Urteil hatte die Mutter Berufung eingelegt. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Oldenburg traten die beiden Töchter der Mutter als Zeuginnen auf.

Sie bestätigten die Aussage ihrer Mutter, dass diese von dem Polizisten geschlagen worden sei. Sie hätten ihre Mutter vor Schmerzen laut schreien gehört. Doch die Mutter hatte gar nicht geschrien, und das Landgericht glaubte den Töchter auch nicht. So wurde ein Verfahren gegen die Töchter eingeleitet wegen des Vorwurfes der Falschaussage. Am Cloppenburger Jugendgericht war man nun davon überzeugt, dass die Töchter der Mutter in der Berufungsverhandlung zugunsten ihrer Mutter falsch ausgesagt hätten.

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