Deutschland Heizungsgesetz: Doch keine Ausnahmen für über 80-Jährige
Auch für Hauseigentümer, die älter als 80 Jahre sind, gilt das neue Heizungsgesetzt. Foto: dpa/Christin Klose
Im Entwurf für das Heizungsgesetz waren Hauseigentümer, die älter als 80 Jahre sind, von der Heizungstauschpflicht ausgenommen. Diese Klausel fällt nun weg – weil sie wohl gegen die Verfassung verstoßen würde.
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