Deutschland  Heizungsgesetz: Doch keine Ausnahmen für über 80-Jährige

Eva Dorothée Schmid
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Von Eva Dorothée Schmid
| 30.06.2023 04:27 Uhr | 0 Kommentare
Auch für Hauseigentümer, die älter als 80 Jahre sind, gilt das neue Heizungsgesetzt. Foto: dpa/Christin Klose
Auch für Hauseigentümer, die älter als 80 Jahre sind, gilt das neue Heizungsgesetzt. Foto: dpa/Christin Klose
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Im Entwurf für das Heizungsgesetz waren Hauseigentümer, die älter als 80 Jahre sind, von der Heizungstauschpflicht ausgenommen. Diese Klausel fällt nun weg – weil sie wohl gegen die Verfassung verstoßen würde.

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