Vergewaltigung einer 14-Jährigen Überraschendes Geständnis vor Gericht
Der Mann aus dem Nordkreis Cloppenburg und das junge Mädchen hatten zueinander ein ähnliches Verhältnis wie Geschwister. Doch eines Tages änderte sich das. Es kam zu der sexuellen Gewalttat.
Nordkreis/Cloppenburg - Wegen Vergewaltigung hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht einen 27 Jahre alten Mann aus dem Nordkreis zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der Angeklagte an das Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 6000 Euro zahlen. Das Jugendgericht war für den Fall zuständig, weil das Opfer der Vergewaltigung zur Tatzeit 14 Jahre alt war. Deshalb ist der Fall juristisch eine Jugendschutzsache.
Die 14-Jährige stammt ebenfalls aus dem Nordkreis. Der genaue Tatort ist der Redaktion bekannt. Aus Gründen des Opferschutzes wird aber davon abgesehen, Wohnort und Tatort zu nennen. Opfer und Täter hatten sich in einem Betrieb kennengelernt. Den Feststellungen zufolge bestand zwischen den beiden eine Art geschwisterlicher Beziehung. Dann aber hatte der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichtes das Vertrauensverhältnis ausgenutzt und die 14-Jährige vergewaltigt.
Durch die Tat verändert
Das Mädchen war durch die Tat verstört gewesen. Es behielt das unvorstellbare Geschehen zunächst für sich. Es hatte sich aber verändert: Freundinnen und Freunde wurden aufmerksam. Die 14-Jährige wurde gefragt, was denn los sei. Schließlich erzählte das Mädchen von dem erzwungenen Beischlaf durch den Angeklagten. Es kam zur Anzeige. Ermittlungen liefen, das Mädchen wurde mehrmals als Zeugin gehört. Doch der Angeklagte schwieg. Er ließ alles offen - und brachte die 14-Jährige dadurch in eine äußerst misslichen Lage.
Das junge Mädchen soll Anfeindungen ausgesetzt gewesen sein. Es soll der Vorwurf erhoben worden sein, sie belastete den Angeklagten zu Unrecht. Der Mann schwieg dennoch weiter. In dieser Situation musste sich die 14-Jährige einem Glaubwürdigkeits-Gutachten stellen. Erste Genugtuung: Das Gutachten stufte die 14-Jährige als absolut glaubhaft ein. Trotzdem schwieg der Angeklagte weiter. Und jetzt das: Im aktuellen Prozess hat der Mann überraschend ein umfassendes Geständnis abgelegt und alles zugegeben.
Bei dem Mädchen sorgten seine Einlassungen für mehr als Erleichterung: Jetzt steht fest, dass es immer die Wahrheit gesagt hatte. Mit seinem Geständnis hat der Angeklagte verhindert, dass das Mädchen erneut als Zeugin aussagen musste. Das wurde ihm auch strafmindernd angerechnet. Am Ende waren alle Prozessbeteiligten mit dem Urteil einverstanden. Es ist sofort rechtskräftig geworden.