Osnabrück  Queer? Divers? Alles ganz einfach? Da gibt es Zweifel

Burkhard Ewert
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Von Burkhard Ewert
| 15.06.2023 08:00 Uhr | 0 Kommentare
Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz genügt künftig die eigene, persönliche Erklärung, um Geschlecht und Namen beim Standesamt ändern zu lassen – und das einmal pro Jahr. Foto: Unsplash/William Fonteneau
Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz genügt künftig die eigene, persönliche Erklärung, um Geschlecht und Namen beim Standesamt ändern zu lassen – und das einmal pro Jahr. Foto: Unsplash/William Fonteneau
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Nach dem Chaos um Habecks Heizungspläne scheint auch das angepeilte Selbstbestimmungsgesetz der Ampel kein Selbstläufer zu werden. Bisher bleiben noch zu viele Fragen und Probleme ungeklärt, findet unser Autor.

Lesedauer des Artikels: ca. 4 Minuten
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