Bremen Politikerin beleidigt? Bremer Polizei durchsucht Wohnung nach Hassposting
Hasspostings sind kein Kavaliersdelikt und das Internet kein rechtsfreier Raum. Aufforderungen zu Straftaten, Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Netz sind Straftaten, die mit bis zu fünf Jahren Knast geahndet werden können.
Im Rahmen des bundesweiten Aktionstages gegen Hasspostings hat die Polizei Bremen am Mittwoch die Wohnräume eines Bremers durchsucht. Der 54-Jährige steht laut Mitteilung im Verdacht, in sozialen Medien Hasspostings verfasst zu haben
Der 54 Jahre alte Mann beleidigte dem Bericht nach eine Politikerin mit den Worten „Dieses Weib ist der Teufel, nur hässlicher und dümmer.“ Die Ermittlerinnen und Ermittler durchsuchten am Mittwochmorgen seine Wohnung im Stadtteil Osterholz und stellten Datenträger sicher. Die weiteren Ermittlungen hierzu dauern an.
Die polizeilich erfassten Fallzahlen von Hasspostings sind nach Angabe der Beamten im vergangenen Jahr bundesweit stark angestiegen (2022: 3.396; 2021: 2.411 - Anstieg um 40,85 Prozent). Zudem werden viele strafrechtlich relevante Posts nicht angezeigt, nur den Netzwerkbetreibern gemeldet oder werden in geschlossenen Foren und Diskussionsgruppen geäußert und gelangen so den Strafverfolgungsbehörden nicht zur Kenntnis. „Insofern ist von einem großen Dunkelfeld auszugehen. Hass und Hetze im Netz sind Nährboden für Radikalisierung und Impulsgeber für Gewalttaten“, heißt es in der Mitteilung.
Aufforderungen zu Straftaten, Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Netz sind Straftaten, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können. Wer auf Hasspostings im Netz stößt oder selbst Opfer ist, sollte dies bei der Polizei anzeigen. „Melden Sie Hasspostings bei Anbietern von sozialen Netzwerken und fordern Sie diese auf, strafbare Inhalte zu löschen!“, fordert die Polizei auf.